Autor Thema: Tätigkeit im Prüfungsausschuss ins Arbeitszeugnis  (Gelesen 2310 mal)

DonCamillo

  • Gast
Tätigkeit im Prüfungsausschuss ins Arbeitszeugnis
« am: Februar 01, 2010, 22:05:14 Nachmittag »
Hallo,

ich schreibe gerade mein eigenes Arbeitszeugnis. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob die berufsbezogene ehrenamtliche Mitarbeit im Prüfungsausschuss der IHK im Arbeitszeugnis erwähnt werden sollte. Wirkt sich dies vllt. positiv oder negativ aus oder hat es nicht zu suchen?

Vielen Dank für die Hilfe
Don

Demel

  • Gast
Re: Tätigkeit im Prüfungsausschuss ins Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: Februar 02, 2010, 12:44:20 Nachmittag »
Wenn die ehrenamtliche Tätigkeit Bestandteil des Arbeitsverhältnisses ist (zum Beispiel weil du dort das Unternehmen repräsentiert), kann sie im Zeugnis erwähnt sein. Wenn diese Tätigkeit eine rein private Initiative ist, dann nicht.


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Nur letzte Tätigkeit im Arbeitszeugnis

Begonnen von Björn

1 Antworten
3094 Aufrufe
Letzter Beitrag August 14, 2013, 15:20:01 Nachmittag
von Demel
xx
Hinweis auf hauptamtliche Tätigkeit

Begonnen von Lena

2 Antworten
2623 Aufrufe
Letzter Beitrag September 11, 2009, 15:05:11 Nachmittag
von Lena
exclamation
Tätigkeit als Datentypistin....Brauche eben mal Hilfe bei Tätigkeitsbeschreibung

Begonnen von Datentypstin

1 Antworten
2836 Aufrufe
Letzter Beitrag Mai 01, 2009, 12:40:03 Nachmittag
von Mike
xx
Praktikumszeugnis-nur eine Tätigkeit angeführt

Begonnen von michi

3 Antworten
2826 Aufrufe
Letzter Beitrag Dezember 04, 2009, 18:09:42 Nachmittag
von michi