Autor Thema: ungerechtes Arbeitszeugnis  (Gelesen 3066 mal)

ada

  • Gast
ungerechtes Arbeitszeugnis
« am: Juli 05, 2010, 00:09:24 Vormittag »
Hallo,
ich hoffe,dass mir eine helfen kann. Habe ein Zeugnis bekommen,was abe nicht der Wahrheit  entschpricht.
Bin mit der Leitung zum Schluss im Streit ausseinander gegangen....Hatte einen befristeten Arbeitsvertrag, noch vor 5 wochen hieß es, ich werde dir verlängern, ich mag dich so, du bist sooo süß...Und dann vor 3 wochen habe ich erfahren, dass sie mir doch nicht verlängern wird..Klasse!!Und nun, dass ist mein Arbeitszeugniss..

Frau xxx hatte sich schnell in die Gruppen eingearbeitet. durch ihr aufgeschlossenes Verhalten hatte sie das der Kinder gewonnen.Sie war bei den Kinder beliebt und bei den Mitarbeiterinnen geschätzt.

Besonders hervorzuheben war, die musikalische Fähigkeit von Frau xxx Sie begleitete Lieder auf der Giterre in den Singkreisen und spielte den Krippenkindern häufig mit der Blockflöte Kindermelodien vor; die Kinder hörten gerne dabei zu.

Fru xxx war zuverlässig und püntlich und jederzeit bereit Mehrstunden zu leisten.Die ihr übertragenen Aufgaben hat sie stets zu meiner Zufriedenheit erledigt.

Ich danke, Frau xxx für die geleistete Arbeit wünsche ihr für die berufliche Zukunft ales Gute.

punkt......So ein schlechtes Zeugnis, nur weil sie sich an mir rächen will? Muss ich mir das gefallen lassen? Ist das eine unterdurchschnittliche Leistung? Eine  Notenvergabe zwischen 4-5? Wohin jetzt?

Ach so,dass Wort Heimleitung ist sogar unterstrichen....Nach der Motto, rufen sie gerne an, sie werden noch mehr erfahren? Ich bin verarscht worden, und muss jetzt dafür mein Leben lang bluten? Wer hat ein paar Tipps, was ich machen konnte? Danke


Proton67

  • Gast
Re: ungerechtes Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: Juli 07, 2010, 09:52:52 Vormittag »
Das ist tasächlich ein unterdurchschnittliches Zeugnis. Generell ist es so: als Arbeitnehmer ist man arbeitsrechtlich verpflichtet, eine befriedigende (durchschnittliche) Leistung zu erbringen. Wenn dies nach Meinung des Arbeitgebers nicht erreicht wurde und der Arbeitgeber ein Zeugnis der Note 4 oder 5 ausstellt, muss er nachweisen, dass du deiner Verpflichtung zur befriedigenden Leistung nicht nachgekommen bist. Er hat die Beweispflicht. Wenn hingegen Du der Ansicht bist, du warst besser als Note 3, musst du selbst nachweisen, dass deine Leistungen gut (über Durchschnitt) oder sehr gut (weit über Durchschnitt) waren. Im Detail steht das hier: www.arbeitszeugnis.com/rechtsberatung.php.
Zunächst muss man im Detail wissen, welche Mängel und Noten ein Zeugnis hat und wie man es stattdessen formuliert haben will (dazu gibt es den "Zeugnistest mit Formulierungsvorschlägen" von arbeitszeugnis.de). Anschließend kann man den Arbeitgeber entweder freundlich um Änderung bitten (solchen ein Anschreiben kann man auch bei arbeitszeugnis.de entwerfen lassen) oder einen Brief von einem Anwalt aufsetzen lassen (ein Beispiel/Muster für solch eine "Aufforderung zur Zeugniskorrektur" findest du unter dem oben genannten Link zur Rechtsberatung von arbeitszeugnis.com.


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