Autor Thema: Unterschrift Arbeitszeugnis  (Gelesen 3797 mal)

mike

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Unterschrift Arbeitszeugnis
« am: November 12, 2005, 05:02:37 Vormittag »
Guten Tag,

mein Arbeitszeugnis für eine Position als Entwickler/Spezialist in einem deutschen Großkonzern haben die zuständige Personalsachbearbeiterin und ihr Personalreferent (d.h. ihr direkter Vorgesetzter) mit den Kürzeln "i.V." und "i.A." unterschrieben.

Ist das so in Ordnung? Die unterschreibenden Personen sollten ja "weisungsbefugt" dem Unternehmen gegenüber sein. Was genau bedeutet das und wer ist weisungsbefugt?

Vielen Dank für eine Antwort,
Mike

Klaus Schiller

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Unterschrift Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: November 14, 2005, 23:44:09 Nachmittag »
Ich zitiere aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Hamm:
Die Vertretungsbefugnis des Unterzeichners des Zeugnisses muss durch entsprechende Zusätze, - z.B. "ppa." oder "i.V." - oder durch Angabe seiner hierarchischen Position - z.B. Personalleiter oder Betriebsleiter - kenntlich gemacht werden. Der Unterzeichner des Zeugnisses muss auf jeden Rall im Rang höher stehen als der Arbeitnehmer (=Weisungsbefugnis), dessen Zeugnis er erstellt. Ein leitender Angestellter braucht sich in der Regel nicht mit der Unterschrift eines Handlungsbevollmächtigten unter seinem Zeugnis abzufinden. - LAG Hamm 17.6.1999 - 4 Sa 2587/98
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

Mike

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Unterschrift Arbeitszeugnis
« Antwort #2 am: November 17, 2005, 01:40:07 Vormittag »
Danke für die Antwort. Wenn ich Sie richtig verstehe, wäre die Personalsachbearbeiterin nicht weisungsbefugt mir gegenüber und die Unterschriften wären so nicht in Ordnung (?).

-Mike

Klaus Schiller

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Unterschrift Arbeitszeugnis
« Antwort #3 am: November 17, 2005, 18:39:24 Nachmittag »
Wenn Sie keine leitende Funktion innehaben, gehe ich davon aus, dass die genannten Personen auch zur Unterzeichnung befugt sind.

Eine rechtsverbindliche Auskunft kann und darf Ihnen aber nur ein Anwalt erteilen. Wir führen nur eine Sprachberatung durch.
Ich empfehle ich Ihnen den Service von http://www.anwalt.de, hier können Sie Ihre rechtliche Frage wahlweise über eine 0190-Nummer (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=tel&pid=10100) oder per E-Mail (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=emb&pid=10100 stellen und bekommen umgehend eine rechtsverbindliche Auskunft. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die gebührenfreie Hotline von http://www.anwalt.de unter 0800/ 269258 33.


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