Autor Thema: Fragen zu Arbeitszeugnis Unterschrift/Datum/Bewertung  (Gelesen 3031 mal)

Angestellte

  • Gast
Fragen zu Arbeitszeugnis Unterschrift/Datum/Bewertung
« am: August 20, 2007, 21:45:12 Nachmittag »
Hallo,

vielleicht kann mir jemand dazu etwas sagen.

Ich arbeite noch als Steuerfachangestelle, scheide aber zum 15.09. aus dem Unternehmen aus.

Eine Frage zu der Unterschrift. Ich habe mehrere Chefs, von denen einer für die Personaleinstellung zuständig ist. Reicht von diesem einen die Unterschrift auf dem Arbeitszeugnis?

Frage zu Datum: der 15.09. ist ein Samstag. Muss das Zeugnis dann mit dem 14.09. oder dem 17.09. datiert sein?

Was für einer Note entspricht dieser Satz in meinem Zeugnis: "Mit ihren Arbeitsergebnissen stellte sie uns stets voll zufrieden."

Für eine schnelle Anwort wäre ich sehr dankbar :-)

Liebe Grüße

Steffen69

  • Gast
Fragen zu Arbeitszeugnis Unterschrift/Datum/Bewertung
« Antwort #1 am: August 21, 2007, 12:21:41 Nachmittag »
Zitat
Eine Frage zu der Unterschrift. Ich habe mehrere Chefs, von denen einer für die Personaleinstellung zuständig ist. Reicht von diesem einen die Unterschrift auf dem Arbeitszeugnis?

Ja, der Unterzeichner muss nur im Rang höher stehen als du.

Zitat
Frage zu Datum: der 15.09. ist ein Samstag. Muss das Zeugnis dann mit dem 14.09. oder dem 17.09. datiert sein?

Das Ausstellungsdatum sollte mit dem laut Arbeitsvertrag letzten Arbeitstag übereinstimmen, ganz egal ob das Silvester, Rosenmontag oder Ostersontag ist.

Zitat
Was für einer Note entspricht dieser Satz in meinem Zeugnis: "Mit ihren Arbeitsergebnissen stellte sie uns stets voll zufrieden."

Tja, über so was könnte man seitenlang streiten. Ein Zeugnis nimmt ja im Leistungsteil Stellung zu fünf Leistungsaspekten:
Bereitschaft
Befähigung
Fachwissen
Arbeitsweise
Arbeitserfolg
Diese fünf Aspekte werden dann mir der so genannten Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit zu einer Gesamtnote zusammengefasst.  Der Satz "Alle Aufgaben erledigte er/sie stets zu unserer vollen Zufriedenheit" steht dann für die Gesamtnote 2.
Bei dir bezieht sich die Zufriedenheit aber nur auf die "Arbeitsergebnisse" und die gehören zum Arbeitserfolg. Der Erfolg ist aber nur einer der fünf Unterpunkte. Es wird mit dem Satz also der Erfolg mit der Note 2 bewertet, nicht die Gesamtnote.  Das ist nicht weiter auffällig, wenn es eine weitere Zufriedenheitsaussage im Zeugnis gibt.


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