Autor Thema: Unterzeichner des Zeugnisses  (Gelesen 10594 mal)

Janina Hörich

  • Gast
Unterzeichner des Zeugnisses
« am: Mai 17, 2004, 01:09:11 Vormittag »
Mein Zeugnis hat ein Mitarbeiter unserer Personalabteilung erstellt und unterschrieben, der mich gar nicht persönlich kennt. Kurz gefragt: Darf der das überhaupt?

arbeitszeugnis.de

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 303
Unterzeichner
« Antwort #1 am: Mai 17, 2004, 14:47:29 Nachmittag »
Arbeitszeugnisse müssen nicht vom Chef persönlich unterzeichnet werden. Es genüge die Unterschrift eines Vertreters des Arbeitgebers, der dem Unternehmen angehört, urteilte das Bundesarbeitsgericht am Dienstag (27.06.) in Erfurt. Allerdings müsse im Zeugnis deutlich werden, dass dieser Vertreter dem Arbeitnehmer gegenüber weisungsbefugt war (Az.: 9 AZR 392/00).

Ist ein Arbeitnehmer direkt der Geschäftsleitung unterstellt gewesen, müsse ein Mitglied der Geschäftsleitung das Zeugnis ausstellen, so die Richter am höchsten deutschen Arbeitsgericht. In dem Zeugnis muss der Unterzeichnende außerdem auf seine Position als Mitglied der Geschäftsleitung hinweisen.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de

Florence

  • Gast
nVnxJMGGZdkNDhkPYOm
« Antwort #2 am: Juli 12, 2011, 18:07:54 Nachmittag »
Geez, that's unebelivalbe. Kudos and such.


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Kosten zur Überprufung des zeugnisses durch Anwalt

Begonnen von Ira Bond

4 Antworten
4234 Aufrufe
Letzter Beitrag März 21, 2006, 22:04:31 Nachmittag
von Fachmann
xx
Zeitform des Zeugnisses

Begonnen von gaste

3 Antworten
3288 Aufrufe
Letzter Beitrag Juni 03, 2010, 12:20:54 Nachmittag
von gaste
xx
Bitte Bewertung des Zeugnisses ! Vielen Dank

Begonnen von Roosta

1 Antworten
1917 Aufrufe
Letzter Beitrag September 07, 2014, 11:29:28 Vormittag
von Kalli66
xx
Bitte um Bewertung des nachfolgenden Zeugnisses

Begonnen von ginger4le

2 Antworten
1874 Aufrufe
Letzter Beitrag Juli 24, 2016, 17:25:22 Nachmittag
von Kalli66