Autor Thema: Was darf im Zeugnis stehen?  (Gelesen 3534 mal)

Steffen

  • Gast
Was darf im Zeugnis stehen?
« am: Oktober 22, 2008, 14:02:32 Nachmittag »
Hallo,

ich bin Arbeitgeber in einem Kleinbetrieb (2 Inhaber, 1 Mitarbeiter). Unser Mitarbeiter hat ein 3-monatiges Praktikum bei uns absolviert, und da er motiviert und fleißig schien, haben wir ihn trotz mangelnder Qualifikation fest eingestellt.
Nach Erhalt seines Arbeitsvertrages (ohne Probezeit) ließ seine Motivation ebenso wie sein Fleiß stark nach und nach 2 Monaten machte er fast gar nichts mehr; das was er noch machte, war lieblos und fehlerhaft.

Nach mehreren Gesprächen schickte ich ihn für eine Woche in den Urlaub, damit er danach mit neuer Motivation seine Arbeit vernünftig aufnehmen sollte. Nach der Woche erschien er und stellte Forderungen, wie wir unseren Betrieb zu führen hätten und auf die Reaktion von uns, daß das immer noch unsere Sache sei, kündigte er das Arbeitsverhältnis und wir einigten uns auf eine sofortige Aufhebung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen.
Die Modalitäten wollten wir innerhalb von 2 Tagen besprechen.
Anstatt eines Besuches unseres Ex-Mitarbeiters erhielten wir zwei Tage später eine Krankmeldung. Diese schickte ich zurück, da das Arbeitsverhältnis ja zwei Tage zuvor beendet wurde. Da die Kündigung bisher nur mündlich stattfand, aber durch Schlüsselübergabe vollzogen war, bestätigte ich diese Kündigung schriftlich.

Steffen

  • Gast
Re: Was darf im Zeugnis stehen?
« Antwort #1 am: Oktober 22, 2008, 14:02:58 Nachmittag »
Etwas später erhielten wir ein Anwaltsschreiben mit teilweise irrigen Forderungen, u.a. wurde erklärt, daß er nie gekündigt habe, auch eine Einigung über eine sofortige Aufhebung des Vertrages wurde bestritten. Um einen Rechtsstreit zu vermeiden, akzeptierten wir die Forderung einer fristgerechten Kündigung mit 1 Monat Lohnfortzahlung. Für diesen Monat liegen uns nun Krankschreibungen vor.

Nun wurde uns ein Vergleichsangebot zugesandt, in dem des Weiteren ein Zeugnis verlangt wird. Dies Zeugnis soll folgendermaßen gestaltet sein: Zitat: "Die XXX GbR verpflichtet sich, Herrn YYY ein qualifiziertes, berufsförderndes Zeugnis mit guter Leistungs- und Führungsbeurteilung unter dem Ausstellungsdatum 31.10.2008 zu erteilen."

Heißt daß nun, daß ich lügen muß, daß sich die Balken biegen? Unser Mitarbeiter hätte am Tage seiner Kündigung eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung von uns erhalten, wie soll ich da eine gute Leistungs- bzw. Führungsbeurteilung abgeben? Des Weiteren sollen wir ihm offiziell gekündigt haben, und zwar aus betriebsbedingten Gründen. Das ist absoluter Quatsch, da wir kurz davor sind, einen neuen Mitarbeiter einzustellen, weil wir dringend Unterstützung brauchen.

Ich würde mich über ein paar Tips freuen.

Gruß Steffen

Mike

  • Gast
Re: Was darf im Zeugnis stehen?
« Antwort #2 am: Oktober 22, 2008, 23:15:19 Nachmittag »
Das Forum wird üblicherweise von Arbeitnehmern genutzt, die Fragen zu ihren Zeugnis haben, denn viele verstehen/erkennen nicht, wie der Arbeitgeber sie bewertet hat. Arbeitgeber sitzen ja auch am deutlich längeren Hebel und diese bei der Erstellung eines schlechten Zeugnisses zu beraten ist jetzt rein vom Sinn des Forums her schon mal etwas zweckfremd. Aber ich versteh natürlich dein Anliegen.

Die Frage ist jetzt wohl nicht, wie gut/schlecht bzw. wahr/unwahr das Zeugnis sein muss, sondern ob ihr euch überhaupt Bedingungen für einen Vegleich diktieren lassen müsst. Für einen arbeitsscheuen Praktikanten ohne Qualifikation, muss ich sagen, hat er euch ganz schön in der Mangel.
Sicher wäre es sinnvoll, wenn ihr euch ebenfalls einen Anwalt sucht, denn scheinbar versucht er, euch über den Tisch zu ziehen. Herr Dr. Christoph Müller (siehe www.arbeitszeugnis.com) ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht zum Beispiel ein sehr kompetenter Ansprechpartner. Was hindert euch eigentlich daran, statt eines Vergleichs (der scheinbar noch nicht zustande gekommen ist, wenn jetzt erst ein Vergleichsangebot gekommen ist) eine Arbeitgeber-Kündigung auszusprechen?


 


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