da kommt man normalerweise rein und geht da nur im Rentenalter oder dem Tod raus... :-)
Na, das hört sich ja auch nicht grade erstrebenswert an ... ;-)
Es gilt ja das ungeschriebene Gesetz, dass ein Zeugnis für eine Beschäftigungszeit von unter zehn Jahren möglichst zwei DinA4-Seiten nicht überschreiten soll. Aber dein Zeugnis passt ja salopp gesagt auf eine Briefmarke.
Eine Zeugnisanalyse wie der Zeugnistest von arbeitszeugnis.de schafft erstmal Klarheit, was genau fehlt. Es gibt ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das nochmal ganz klar sagt, dass nichts im Zeugnis fehlen darf, was ein potentieller neuer Arbeitgeber erwarten würde. Das Urteil findest du bei arbeitszeugnis.de in der Urteilsdatenbank unter "Leerstellen". Ich denke, man muss bei zehn Jahren weit über diese pauschalen Stanbdardphrasen hinausgehen und so würde ich selbst das auch dem Arbeitgeber gegenüber formulieren.
Der Satz "Besonders positiv zu würdigen ist seine große Flexibilität, aufgrund derer Herr XY disponibel einsetzbar war" klingt so als hätte man dich hin- und hergeschickt, je nachdem wo grad jemand gebraucht wird, quasi als Springer. Sehr verantwortungsvol klingt das nicht gerade.
Und man kann doch viel ausfürlicher und mit mehr Wertschätzung auf die Leistung eingehen und z.B. das Analysevermögen bewerten, die Problemlösungsfähigkeit bzw. die Bewährtheit der erarbeiteten DV-Lösungen, die Erreichung vereinbarter Ziele, die erfolgreiche Projektarbeit (mit Beispielen). Es gibt bei arbeitszeugnis.de einige Musterzeugnisse, vieleicht ist das was passendes dabei. Man kann sich dort auch sein Zeugnis überarbeiten lassen, um es dem Arbeitgeber zusammen mit einer Auswertung nochmal zur Unterschrift vorzulegen. Bei der Zeugsnihotline (siehe oben) wird man dir sicher bei allen Fragen weiterhelfen können.