Autor Thema: wer schreibt das Zeugnis  (Gelesen 4668 mal)

AndreaG.

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wer schreibt das Zeugnis
« am: Januar 13, 2006, 12:47:46 Nachmittag »
Ich habe bei der öffentlichen Verwaltung auf dem Jugendamt in einer Elternzeitvertretung gearbeitet. Der Abtl.leiter des Jugendamtes hat mein Zeugnis formuliert und mir eine 'sehr gute' Aufgabenerfüllung bescheinigt. Da aber Behörden-hierarchisch nicht er, sondern der Personalabtl.chef das Zeugnis unterschreibt ging das Zeugnis erstmal an die Persoabtlg. Der Persochef hat die Endbwertung in ein 'zu unserer vollen Zufriedenheit' umgewandelt (ohne den Abteilungsleiter darübert zu informieren). Da es sich in dem Satz aber ganz konkret auf die mir 'übertragenen Aufgaben' bezieht halte ich diese Abänderung für nicht rechtens (da der Personalchef überhaupt nicht beurteilen kann, wie ich gearbeitet habe). Der Persochef hat dies damit begründet, dass ich während einer Phase in meiner Dienstzeit Minusstunden angesammelt hatte (dies lässt sich mit wenig Arbeit in dieser Zeit erklären) und er mich darauf aufmerksam machen  musste (was nicht schriftlich geschah, sondern durch eine andere Person der Persoabtlg.zwischen Tür und Angel). Diese Minusstunden habe ich innerhalb von max. zwei Monaten wieder abgebaut und bin auch ohne Minusstunden aus dem Beschäftigungsverhältnis gegangen. Ich glaube nebenbei, dass es um eine ganz andere Geschichte geht, bei der ich mit der Vorgesetztenabtlg. im 'Streit' war.
Außerdem hatte ich darum gebeten, das Zeugnis um den Punkt 'Teamfähigkeit' und Kollegialität zu ergänzen . Das wird gar nicht erwähnt.  Habe ich darauf ein Recht? Kann ich rechtlich einfordern, dass dieser Punkt ergänzt wird? Und wie geht man mit dieser Differenz der Bewertung meiner Aufgabenerfüllung um? Kann sich mein direkter Chef (Jugendamt) gegen den Personalchef durchsetzten?
Danke für ihre Hilfe,
mfG
A.Gerntke

Klaus Schiller

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wer schreibt das Zeugnis
« Antwort #1 am: Januar 13, 2006, 20:20:57 Nachmittag »
Wenn Sie eine konkrete rechtliche Beratung wünschen - wir führen nur eine Sprachberatung durch - empfehle ich Ihnen den Service von http://www.anwalt.de, da eine Rechtberatung nicht kostenlos und auch nur durch einen Anwalt durchgeführt werden darf. Hier können Sie Ihre rechtliche Frage wahlweise über eine 0190-Nummer (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=tel&pid=10100) oder per E-Mail (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=emb&pid=10100 stellen und bekommen umgehend eine rechtsverbindliche Auskunft. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die gebührenfreie Hotline von http://www.anwalt.de unter 0800/ 269258 33.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
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AndreaG.

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wer schreibt das Zeugnis
« Antwort #2 am: Januar 16, 2006, 12:02:00 Nachmittag »
Ich wollte noch mal nachfragen, da ich nur eine sehr allgemeine Antwort auf meine Frage erhalten habe und den Link zu einer kostenpflichtigen Anwaltsseite...??
Meine Frage lautet zum einen ob ich ein Recht auf die Ergänzung des Punktes 'Teamfähigkeit' im Zeugnis habe und zum anderen ob die Bewertung  der 'Erfüllung meiner Aufgabenbereiche' meines direkten Abteilungschefs sich gegen die Abänderung des Personalschefs durchsetzten kann. Es handelt sich dabei um eine Änderung von 'stest zur vollsten ZUfriedenheit' zu 'volle ZUfriedenheit' mit der Begründung ich hätte in einer Phase meiner Zeit dort zuviele Minusstunden angehäuft (die ich recht schnell wieder abgebaut hatte). Meiner Meinung nach sind dies verschiedene Dinge, die Minusstunden haben doch nichts dirket mit meiner Aufgabenerfüllung zu tun?
Danke nochmals und
mfG
Andrea

Klaus Schiller

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wer schreibt das Zeugnis
« Antwort #3 am: Januar 16, 2006, 13:03:15 Nachmittag »
Allgemein gesprochen darf der Arbeitgeber im Zeugnis nichts Wesentliches auslassen, ansonsten hat er aber die Formulierungssouveränität. Die explizite Erwähnung von "Teamfähigkeit" ist nicht zwingend notwendig. Dies ergibt sich auch aus dem Kontext, wenn z.B. ein stets einwanfreies Verhalten bescheinigt wird.  

Aber wie gesagt, Fragen zum Zeugnisrecht ("Habe ich darauf ein Recht? Kann ich rechtlich einfordern, dass ?) kann und darf Ihnen nur ein Anwalt beantworten, da es sich um eine Rechtsberatung handelt. Dies betrifft auch die Frage, ob der Personalchef berechtigt ist, die Wertung des Abteilungsleiters zu ändern.


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