Autor Thema: widersprüchliche Beurteilung?  (Gelesen 2768 mal)

wühler

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widersprüchliche Beurteilung?
« am: März 21, 2006, 14:57:37 Nachmittag »
Hallo,

ich habe gerade mein Zeugnis als Marktforscherin erhalten von einem Institut, für das ich 6,5 Monate gearbeitet habe. Formal ist das Zeugnis korrekt. Jetzt habe ich folgende Fragen:

1. Das Arbeitsverhältnis endete am 28. Februar, das Zeungis ist aber auf den 22. Februar datiert - sollte ich das auf den 28. Februar abändern lassen?

2. Der Beurteilungsabschnitt erscheint mir widersprüchlich. Einige Formulierungen drücken ein sehr gut aus, andere kann ich nicht richtig einordnen.  Ist es positiv, wenn Überstunden hervorgehoben werden oder drückt das aus, sie hat ihre Arbeit nicht innerhalb der normalen Arbeitszeit bewältigt? Wie ist die Verhaltensbeurteilung einzustufen, müssten da nicht Vorgesetzte, Kollegen und Kunden erwähnt werden?

Frau xy verfügt über umfassende Fachkenntnisse und setzte sie sicher und zielgerichtet in der Praxis ein. Aufgrund ihrer schnellen Auffassungsgabe arbeitete sich Frau xy rasch in neue Aufgabengebiete ein.

Frau xy identifizierte sich voll mit ihren Aufgaben, setzte sich ohne zu zögern auch deutlich über die geregelte Arbeitszeit hinaus erfolgreich für unser Unternehmen ein. Frau xy ging äußerst planvoll, systematisch und ergebnisorientiert vor. Wir waren mit ihren Leistungen stets und in jeder Hinsicht außerorentliche zufrieden.

Frau xy war wegen ihres verbindlichen Auftretens eine allseits geschätzte Ansprechpartnerin. Sie verlässt die Firma xy auf eigenen Wunsch.

Wir bedanken uns bei ihr für ihre allzeit sehr gute Arbeit und wünschen ihr für ihre berufliche wie persönliche Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Für alle Rückmeldungen bedanke ich mich im Voraus,

viele Grüße

Wühler

Klaus Schiller

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widersprüchliche Beurteilung?
« Antwort #1 am: März 22, 2006, 20:37:34 Nachmittag »
Zu Ihren Fragen:
1. Das Arbeitsverhältnis endete am 28. Februar, das Zeungis ist aber auf den 22. Februar datiert - sollte ich das auf den 28. Februar abändern lassen?
Das Ausstellungsdatum sollte eigentlich mit dem offiziell letzten Arbeitstag übereinstimmen, auch wenn z.B. noch Urlaubstage anfallen und das Ausscheiden vorzeitig erfolgt. Es ist prinzipiell nicht auszuschließen, dass positive oder negative Vorkommnisse auch in dieser letzten Woche des Beschäftigungsverhältnisses für das Arbeitszeugnis relevant sein könnten.  

2. Der Beurteilungsabschnitt erscheint mir widersprüchlich. Einige Formulierungen drücken ein sehr gut aus, andere kann ich nicht richtig einordnen. Ist es positiv, wenn Überstunden hervorgehoben werden oder drückt das aus, sie hat ihre Arbeit nicht innerhalb der normalen Arbeitszeit bewältigt? Wie ist die Verhaltensbeurteilung einzustufen, müssten da nicht Vorgesetzte, Kollegen und Kunden erwähnt werden?
Alle Aussagen des Zeugnisstextes entsprechen den Noten "sehr gut" und "gut" (Gesamtnote ist "sehr gut"), allerdings handelt es sich um pauschale Textbausteine, die praktisch zu jeder Stelle und jeder Person passen könnten. Ein derartiges "08/15"-Zeugnis spart dem Aussteller zwar Zeit, im Rahmen einer Neubewerbung ist der Informationsgehalt für einen Leser aber (abgesehen von der Gesamtnote) sehr gering. Eine angemessene Würdigung weit überdurchschnittlicher Leistungen sollte hingegen individueller ausfallen und insbesondere auch konkrete Erfolge nennen. Die Vorgesetzten und Kollegen sollten in der Tat genannt sein, aber natürlich sollte auch das Verhalten gegenüber den Gesprächspartnern in der Marktforschung detailliert bewertet werden.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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