Autor Thema: Widersprüchliche Formulierung oder nicht?  (Gelesen 3761 mal)

Peter

  • Gast
Widersprüchliche Formulierung oder nicht?
« am: Mai 08, 2009, 10:52:22 Vormittag »
Hallo,

ich bin seit nun mehr etlichen Tagen am Stöbern und durchforsten unzähliger Plattformen und Homepages, allerdings lässt sich ein Zeugnisabschnitt nicht genau definieren. Ich hoffe und wäre Euch sehr sehr dankbar, wenn Ihr mir aufschluss geben könntet.

Hier die Passage:

"Er hat jede Gelegenheit wahrgenommen, sich die für seinen Beruf erforderlichen Kenntnisse anzueignen. Aufgrund seiner guten Auffassungsgabe und Motivation erledigte er die ihm übertragenen Aufgaben selbstständig, sorgfältig, mit Fleiß und Interesse stets zu unserer vollen Zufriedenheit"


Vielen Dank schonmal im Voraus

Liebe Grüße
Peter

Mike

  • Gast
Re: Widersprüchliche Formulierung oder nicht?
« Antwort #1 am: Mai 08, 2009, 13:02:28 Nachmittag »
In einem Zeugnis werden fünf Leitungsaspekte bewertet: Motivation, Fähigkeiten, Wissen, Arbeitsweise, Erfolg, Erfolgsbeispiele und Gesamtnote (volle Zufriedenheit = Gesamtnote 2). Ich weiß nicht, was sonst noch im Zeugnis steht, aber die Zuordnung ist so:

Zitat
"Er hat jede Gelegenheit wahrgenommen, sich die für seinen Beruf erforderlichen Kenntnisse anzueignen.
"Erforderliche Kenntnisse" ist eher schwach (Note 4) und dasss du dir die erst aneignen musstes (gab es keine Vorkenntnisse, keine Ausbildung in dem Beruf o.ä.?) ist auch nicht so gut.

Der Satz "Aufgrund seiner guten Auffassungsgabe und Motivation erledigte er die ihm übertragenen Aufgaben selbstständig, sorgfältig, mit Fleiß und Interesse stets zu unserer vollen Zufriedenheit" fasst nun alles zusammen, was einzeln bewertet werden sollte, das ist natürlich sehr pauschal. Unsinnig ist auch der Ausdruck "Aufgrund seiner ... Motivation erledigte er die ihm übertragenen Aufgaben ... mit Fleiß", beides ist ja gleich bedeutend.

Abgesehen von der Pauschalität ist das von den Noten her ist das also etwas uneinheitlich.   Mehr kann man ohne Kenntnis des Berufes leider nicht sagen.

Peter

  • Gast
Re: Widersprüchliche Formulierung oder nicht?
« Antwort #2 am: Mai 08, 2009, 13:36:50 Nachmittag »
Vielen Dank schonmal für die Beantwortung.

Also es handelte sich um eine Ausbildung im Speditionsgewerbe. Die Ausbildung erfolgte nach der Schule, demnach gab es natürlich keine Vorkenntnisse. Im Anschluss wurde noch erwähnt, dass ich mich gegenüber Vorgesetzten und Kollegen stets einwandfrei verhalten habe und dass sie mir für mein restlichen Berufs- und Lebensweg alles gute wünschen. Das Zeugnis wurde in der 400 km entfernten Personalzentrale verfasst. Ich nehme also an, dass mein Chef aufgelistet hat was ich gemacht habe und gesagt hat, gib ihm ne 2-3. Da es die Firma in der Form nicht mehr gibt und die Ausstellung 3 Jahre her ist, erübrigt sich die Frage nach "Einspruch".

Mein Problem ist, dass ich mich im Rahmen meines Studiums zum Betriebswirt für ein Praktikum bewerben möchte und nicht weiß wie dieses Zeugnis ankommt. Ich überlege daher, mein Abschlussprüfungszeugnis mit "gut" mitzuschicken und mein Arbeitszeugnis weg zu lassen. Oder was ist eure Meinung?

Liebe Grüße

Demel

  • Gast
Re: Widersprüchliche Formulierung oder nicht?
« Antwort #3 am: Mai 09, 2009, 22:21:32 Nachmittag »
Dass es um ein Azubi-Zeugnis geht, hättest du dazu gleich schreiben sollen. Üblicherweise wird in einem Azubi-Zeugnis bescheinigt: "hat sich mit (sehr) gutem Erfolg alle Kenntnisse eines Speditionskaufmanns angeeignet. Bei dir steht "hat jede Gelegenheit wahrgenommen, sich die erforderlichen Kenntnisse anzueigen". Das beschreibt eine Absicht, kein Ergebnis. Und "erforderlich" ist auch eher schwach. Auf der anderen Seite wird klar die Gesamtnote 2 vergeben. Mehr kann man anhand der Auszüge leider nicht feststellen.

Falls du das Zeugnis nicht mitschickst und sie es dennoch sehen wollen, werden sie dich sicher darüber informieren. Ob es die Firma "in der Form" nicht mehr gibt oder doch, ist übrigens egal, solange es einen Rechtsnachfolger gibt. Aber man kann auch nur immer wieder empfehlen, ein Zeugnis nicht einfach abzuheften und sich erst Jahre später wieder damit zu befassen, wenn man es braucht. Besser ist: ein Zeugnis gleich nach Erhalt auf Herz und Nieren prüfen und strittige Passagen direkt reklamieren.



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