An diesem Zeugnis fallen sehr viele Dinge auf. Zum einen enthält es gleich zwei statt einer Leistungszusammenfassungen („stets zu unserer vollen Zufriedenheit“, „unsere Erwartungen zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt“), die zudem auf verschiedenen Gesamtnoten verweisen (Gesamtnote 2 und Gesamtnote 3). Zudem ist die Aussage „unsere Erwartungen zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt“ eine unsinnige Kürzung der Aussage: „Er hat seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt und unseren Erwartungen in jeder Hinsicht gut entsprochen.“ D.h. nicht die Erwartungen werden zur vollen Zufriedenheit erfüllt, sondern natürlich die Aufgaben.
Ungewöhnlich ist auch, dass Sie in der Werkzeugsausgabe beschäftigt waren, die Ausgabe von Werkzeug aber scheinbar nicht Teil des ohnehin zu knapp beschriebenen Aufgabengebietes war.
Im Zeugnis fehlen zudem unverzichtbare bzw. zu erwartende Angaben. Insbesondere fehlen komplett dynamische Attribute (engagiert, motiviert, zielgerichtet, einsatzbereit). Auch einen Dank oder ein Bedauern über das Ausscheiden sowie einen Zukunftswunsch auch für den weiteren
Berufsweg sucht man vergebens. Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft).
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Zeugnisanalyse, sondern nur ein Kommentar zu beispielhaften Auffälligkeiten. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php.
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php