Autor Thema: Wie ist dieses Zeugnis einzuschätzen  (Gelesen 2244 mal)

Verone

  • Gast
Wie ist dieses Zeugnis einzuschätzen
« am: September 25, 2007, 10:40:26 Vormittag »
Ich habe heute mein Arbeits-Zwischenzeugnis erhalten. Ich bin mir über die formulierungen in der Bewertung nicht sicher. Den Formalen Kopfteil (Name, Betrieb, Beruf etc) lasse ich mal weg. Ebenso den thematischen Teil der ausgeübten Tätigkeiten, welcher recht ausführlich und einwandfrei ist.



"Herr xxx hat dseine Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit durchgeführt. Sein Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten war stets korrekt. Herr xxx scheidet auf Grund der Beendigung seines befristeten Arbeitsverhältnisses zum 31.12.2007 aus. Wir danken ihm für die geleistete Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute."



Ich wäre sehr dankbar für eine Beurteilung. Ich sollte ein einwandfreies Zeugnis erhalten, bin mir aber dessen jetzt nichtmehr ganz sicher.

MfG

Steffen69

  • Gast
Wie ist dieses Zeugnis einzuschätzen
« Antwort #1 am: September 27, 2007, 05:04:49 Vormittag »
Zitat
Den Formalen Kopfteil (Name, Betrieb, Beruf etc) lasse ich mal weg. Ebenso den thematischen Teil der ausgeübten Tätigkeiten, welcher recht ausführlich und einwandfrei ist.

Hast du den Leistungsteil auch gleich weggelassen  :shock: ? Oder wo sind die ganzen wichtigen Abgaben zu Motivation, Fähigkeiten, Wissen, Arbeitsweise, Erfolg usw?  War das alles "nicht der Rede wert"?!
Vergleich das mal hiermit http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Die so genannte Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit ("zu unserer vollen Zufriedenheit") soll eigentlich diese Leistungsaspekte zu einer Gesamtnote (hier: Note befriedigend) "zusammenfassen", aber das setzt voraus, dass es die Einzelwertungen auch gibt.

So ist das komplett lückenhaft, dann ist die Note 3 auch nicht glaubwürdig. Mehr lässt sich ohne Kenntnis der Umstände (Beruf, Beschäftigungsdauer, Aufgaben) leider nicht sagen. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss.
Evtl. solltest du dich bei der Zeugnishotline (01805/767 427) näher beraten lassen.


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