Autor Thema: wie kann ich mich wehren?  (Gelesen 1952 mal)

sari

  • Gast
wie kann ich mich wehren?
« am: Dezember 05, 2008, 10:35:36 Vormittag »
Hallo,

ich habe nach meinem Studium ein 4-monatiges Praktikum absolviert. Bei diesem Praktikum habe ich Urlaubsvertretungen übernommen, am Wochenende, sowie nach meinem Feierabend gearbeitet. Nun habe ich das Zeugnis über 1 1/2 Monate später bekommen.

Mit folgenden Formulierungen:
Bei ihrer Durchführung zeigte sich Frau X fleißig. Sie arbeitete im Wesentlichen mit großer Sorgfalt. Mit den Arbeitsergebnissen waren wir voll zufrieden..

nun meine Frage: ist das Zeugnis zumutbar, das ist doch ne fünf, oder? 

Vielen Dank im Voraus

Kalli66

  • Gast
Re: wie kann ich mich wehren?
« Antwort #1 am: Dezember 05, 2008, 15:17:43 Nachmittag »
Ob das Zeugnis ok war hängt natürlich nicht nur von einem Satz ab. Aber "im Wesentlichen mit großer Sorgfalt" bewertet die Arbeitsweise mit der Note 5. Die für die Gesamtnote entscheidende Zufriedenheit darf sich nicht nur auf die Arbeitsergebnisse beziehen, denn die sind nur einer von 5  Leistungsaspekten (neben Engagement, Fähigkeiten, Wissen, Arbeitsweise). Die Zufriedenheit muss sich also auf alle Leistungsaspekte beziehen (z.B. "Alle Aufgaben erledigte er/sie stets zu unserer vollen Zufriedenheit").


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Kann ich mich gegen eine Formulierung im Zeugnis wehren?

Begonnen von Marlene

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von Kalli66
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Kann ich mich mit dem Zeugnis bewerben?

Begonnen von Der Rolf

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Letzter Beitrag September 12, 2010, 19:29:39 Nachmittag
von Sumsum
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Damit kann ich mich wohl nicht bewerben, oder?

Begonnen von Clubmaster

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Letzter Beitrag März 18, 2009, 01:37:40 Vormittag
von Demel
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Ich glaube ich sollte mich ärgern?! Bitte mal prüfen.

Begonnen von gast

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Letzter Beitrag Juni 29, 2006, 00:48:34 Vormittag
von Timo