Das hängt von der Gesamtbeschäftigungszeit ab. Man muss immer das Verhältnis sehen. Wenn du insgesamt ein Jahr beschäftigt bist, macht ein Zwischenzeugnis für 6 Monate nur die Hälfte der Bewertung aus. Genauer steht das im unten zitierten Urteil aus der Urteilsdatenbank von arbeitszeugnis.de. Es soll aber auch Leute geben, die mit Erfolg auf dem Text des Zwischenzeugnissen beharren und gar nicht wissen, dass darin wichtige Dinge fehlen oder die Bewertung sonstige Mängel hat. Vorher lohnt sich daher ein Blick ind ei Checkliste (siehe oben) oder eine Zeugnisanalyse wie der Zeugnistest von arbeitszeugnis.de.
Zitat:
1. Der Arbeitgeber kann bei gleicher Beurteilungsgrundlage nicht seine im Zwischenzeugnis zum Ausdruck gekommenen Beurteilungen im Schlusszeugnis ändern; bei einem fünfjährigen Arbeitsverhältnis spricht eine Vermutung dafür, dass die Beurteilungsgrundlage die gleiche geblieben ist, wenn bei Abfassung des Schlusszeugnisses nur 10 Monate seit dem Zwischenzeugnis vergangen sind.
2. Der Grundsatz, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf bestimmte Zeugnisformulierungen hat, bezieht sich nur auf die formale Seite des Zeugnisses. Deshalb kann der Arbeitgeber dazu verurteilt werden, in das Schlusszeugnis die Formulierungen des Zwischenzeugnisses zu übernehmen, wenn seine Änderungsvorstellungen in Wahrheit Abweichungen in der Bewertung sind (z.B. nur "volle Zufriedenheit" statt "vollste Zufriedenheit"). Es macht keinen Unterschied, wenn der Autor des Zwischenzeugnisses für das Schlusszeugnis nicht mehr zur Verfügung steht, sofern er im Rahmen seiner Befugnisse gehandelt hat und den Arbeitgeber wirksam vertreten konnte." - LAG Köln 22.8.1997 - 11 Sa 235/97