Autor Thema: Wie sind die folgenden Formulierungen zu beurteilen?  (Gelesen 2937 mal)

Lonso

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Wie sind die folgenden Formulierungen zu beurteilen?
« am: Juli 22, 2005, 13:38:29 Nachmittag »
Herr ... zeigte Initiative und Einsatzbereitschaft. Aufgrund seines guten Fachwissens und seiner strukturierten Arbeitsweise gelang es ihm, sich innerhalb kurzer Zeit in die komplexen Aufgabenstellungen einzuarbeiten. Herr ... arbeitete mit großer Zuverlässigkeit und Genauigkeit. Seine Leistungen haben unseren Erwartungen und Anforderungen voll entsprochen.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war zuvorkommend und einwandfrei.

Klaus Schiller

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Wie sind die folgenden Formulierungen zu beurteilen?
« Antwort #1 am: Juli 22, 2005, 20:49:02 Nachmittag »
Die von Ihnen zitierten Aussagen beziehen sich auf:

Bereitschaft: Note 3
Herr ... zeigte Initiative und Einsatzbereitschaft.

Fachwissen: Note 2
Aufgrund seines guten Fachwissens … gelang es ihm, sich innerhalb kurzer Zeit in die komplexen Aufgabenstellungen einzuarbeiten.

Arbeitsweise: Note 2-3
… und seiner strukturierten Arbeitsweise gelang es ihm, sich innerhalb kurzer Zeit in die komplexen Aufgabenstellungen einzuarbeiten. . Herr ... arbeitete mit großer Zuverlässigkeit und Genauigkeit.

 Leistungszusammenfassung:  Gesamtnote 3
Seine Leistungen haben unseren Erwartungen und Anforderungen voll entsprochen.

Verhalten: Note 2
Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war zuvorkommend und einwandfrei.

Aussagen zur Befähigung und zum Arbeitserfolg fehlen.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Aber: Ohne Kenntnis der konkreten Aufgaben und der sonstigen wertenden Aussagen lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.

Ich empfehle Ihnen eine genauere Prüfung des kompletten Zeugnisses anhand unserer kostenlosen Checkliste (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/presse/checkliste.pdf).
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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