Autor Thema: Zeugnis im Ausland geschrieben  (Gelesen 4793 mal)

Mi

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Zeugnis im Ausland geschrieben
« am: Januar 30, 2006, 16:28:28 Nachmittag »
Hallo Herr Schiller,

vielen Dank fuer Ihren Service.

Ich habe in einer Firma in England gearbeitet und wurde aufgrund mangelner Arbeitsauftraege entlassen.

In meiner referenz heisst es:

xxx has worked hard and fulfilled all duties expected from someone with her qualifications and level of experience.(Graduate +<1yr experience)
She is an honest and reliable employee and we would not hesitate to re-employ her if the occasion arose.

Yours faithfully(unterschrieben vom "director")


DAs ist leider etwas kurz. In meinem Kuedigungsschreiben heisst es auserdem:
Wir bedauern, bestaetigen zu muessen,  dass wir nicht genug Arbeit haben, um Ihnen einen permaneneten Arbeitsvertrag anbieten zu koennen und Ihnen daher die Kuendigung aussprechen muessen.

Diese Entscheidung spiegelt nicht Ihre Leistung wieder und wir moechten Ihnen fuer all Ihre harte Arbeit danken.

Bitte lassen Sie uns wissen, ob sie daran interessiert sind, wieder fuer uns zu arbeiten, wenn das Auftragsvolumen ansteigt.

Wir bedauern nochmals die Postion, in der wir uns befinden und moechten Ihnen alles Gute fuer Ihre Zukunft wuenschen.


DAs Kuendigungsdatum ist der 29. Januar - also nicht wirklich das Ende des Monats. Was aber daran liegt, dass ich mich noch ind er Probezeit befand (habe nur 2 Monate dort gearbeitet) und die Frist daher 1 Woche betrug.

Nun meine Fragen:

- Ist es sinnvoll, die Referenz und gegebenenfalls das Kuedingungschreiben einer Bewerbung beizulegen? Ich moechte meinen Arbeitgeber bitten, mir noch eine umfangreichere Referenz zu schreiben, muss aber heute eine Bewerbung rausschicken.

- Gelten die Geheimcodes auch fuer Referenzen aus dem Ausland?

- Wie wirkt das ganze insgesamt auf sie?

Vielen Dank fuer Ihre Muehe

Mi

Mi

  • Gast
ps
« Antwort #1 am: Januar 30, 2006, 19:36:49 Nachmittag »
Ich moechte noch ergaenzen, dass ich als Vermessungsingenieurin gearbeitet habe.

Klaus Schiller

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Zeugnis im Ausland geschrieben
« Antwort #2 am: Februar 01, 2006, 00:46:18 Vormittag »
Ist es sinnvoll, die Referenz und gegebenenfalls das Kuedingungschreiben einer Bewerbung beizulegen?
Ein Kündigungsschreiben sollten Sie einer Bewerbung keinesfalls beilegen.
Und auch eine Referenz für eine derart kurze Beschäftigungszeit wird die Überzeugungskraft Ihre Bewerbung kaum steigern. Wichtiger sind die Zeugnisse für längerfristige Beschäftigungsverhältnisse.

Gelten die Geheimcodes auch fuer Referenzen aus dem Ausland?
"Geheimcodes" gibt es auch in Deutschland nicht, siehe http://www.arbeitszeugnis.de/einfuehrung2.php. Die aus der Rechtssprechung hervorgegangene "Zeugnissprache" gibt es jedoch tatsächlich nur im deutschen Sprachraum.

Wie wirkt das ganze insgesamt auf sie?. Ich moechte meinen Arbeitgeber bitten, mir noch eine umfangreichere Referenz zu schreiben, muss aber heute eine Bewerbung rausschicken.
Bezüglich der Analyse und Aufwertung englischsprachiger Zeugnisse (Letter of Reference, Letter of Recommendation) möchte sich Sie auf meine Kollegin Deborah Bowen verweisen: dbowen@arbeitszeugnis.de.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

Mi

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...
« Antwort #3 am: Februar 01, 2006, 11:15:19 Vormittag »
Hallo Herr Schiller,

danke fuer Ihre Antwort. Es ist nun aber so, dass ich ausser dieser Referenz keine weitere habe.

Ich hatte vor diesem Job einen anderen, welcher mein erster Job ueberhaupt war. In diesem Job habe ich knapp 5 Monate gearbeitet. Eine Referenz habe ich von diesem Job nicht und sie wuerde auch sehr schlecht ausfallen, denn ich bin mit meinem Chef absolut nicht klar gekommen, was auch der offizielle Grund ist, warum ich entlassen wurde.

Halten Sie es dann fuer besser, meine Bewerbung komplett ohne Arbeitszeugnisse zu verschicken?


Vielen Dank fuer Ihre Muehe
Mi

Klaus Schiller

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Zeugnis im Ausland geschrieben
« Antwort #4 am: Februar 01, 2006, 15:22:43 Nachmittag »
Im Zuge der Bewerbung (und ggf. auf Nachfrage) nicht eingereichte oder von Ihnen gar nicht erst angeforderte Zeugnisse sind für potentielle neue Arbeitgeber bereits ein Hinweis auf mangelhafte Leistungen oder besondere Vorkommnisse (z.B. fristlose Kündigung aufgrund von Diebstahl).  
Über die Möglichkeiten, eine wertfreie Referenz anzufordern oder die vorliegende Referenz aufzuwerten, wird Ihnen Frau Bowen unter dbowen@arbeitszeugnis.de gerne Auskunft erteilen.

Mi

  • Gast
...
« Antwort #5 am: Februar 01, 2006, 17:13:26 Nachmittag »
Vielen Dank fuer Ihre Hilfe.


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