Autor Thema: Zeugnis ohne Adresse  (Gelesen 8394 mal)

Dr. Michael Jenniger

  • Gast
Zeugnis ohne Adresse
« am: Mai 27, 2004, 12:36:24 Nachmittag »
In meinem Zeugnis fehlt die Firmenanschrift. Ist das üblich oder gar unzulässig?

arbeitszeugnis.de

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Adresse
« Antwort #1 am: Mai 27, 2004, 13:22:19 Nachmittag »
Werden im Geschäftszweig des Arbeitgebers für schriftliche Äußerungen üblicherweise Firmenbögen verwendet und verwendet auch der Arbeitgeber solches Geschäftspapier, so ist ein Zeugnis nur dann ordnungsgemäß, wenn es auf Firmenpapier geschrieben ist. Das Arbeitszeugnis muß mit einem ordnungsgemäßen Briefkopf ausgestattet sein, aus dem der Name und die Anschrift des Ausstellers erkennbar sein muß.
-Urteil des BAG 3.3.1993 - 5 AZR 182/92

Weitere Urteile finden Sie in unserer "Urteilsdatenbank":
http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de

gast

  • Gast
Zeugnis ohne Adresse
« Antwort #2 am: Juli 25, 2006, 22:10:12 Nachmittag »
gehört die adresse des zeugnisempfängers auf das zeugnis oder nicht?

Demel

  • Gast
Zeugnis ohne Adresse
« Antwort #3 am: Juli 26, 2006, 11:40:33 Vormittag »
Nein!

Die Angabe der Anschrift im Zeugnis ist überflüssig und darf deshalb nicht im für Briefe üblichen Adressenfeld erfolgen, weil dies den Eindruck erwecken könnte, das Zeugnis sei dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer nach einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung über den Inhalt postalisch zugestellt worden. - Urteil des LAG Hamm 17.6.1999 - 4 Sa 2587/98.


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Zeugnis ohne Tätigkeitsbeschreibung und ohne Bemerkungen !

Begonnen von Keule

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von Mike
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Formulierung "ohne Einschränkung", "ohne jeden Vorbehalt"

Begonnen von Mara

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Letzter Beitrag Februar 15, 2011, 18:54:06 Nachmittag
von Mara
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Adresse von Praktikumsplatz wo hin?

Begonnen von Peter

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Letzter Beitrag Januar 13, 2009, 12:15:00 Nachmittag
von Mike
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Zw-Zeugn. auf Firmenbriefpapier S. 2/fehlende Adresse + Unternehmensbeschreibung

Begonnen von matiz

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Letzter Beitrag Februar 03, 2009, 15:37:34 Nachmittag
von Demel