Autor Thema: Zeugnis Schlechter als Zwischenzeugnis wg. Chefwechsel  (Gelesen 4361 mal)

Gabi

  • Gast
Zeugnis Schlechter als Zwischenzeugnis wg. Chefwechsel
« am: August 19, 2006, 15:30:51 Nachmittag »
Ich habe ein Problem und zwar war ich 4 1/2 Jahre bei meinem letzten Arbeitgeber beschäftigt. Im Dezember hat meine damalige Chefin aufgehört und mir ein Zwischenzeugnis ausgestellt, was sehr gut war. Im März hat mein darauf folgende Chef angefangen mit dem ich nicht wirklich klarkam. Im Juli habe ich gekündigt. Jetzt erhielt ich mein Endzeugnis und es ist zu kurz und nicht besonders gut. Ich habe ihm eine E-Mail geschrieben und gesagt, dass ich damit nicht einverstanden bin und das er es doch bitte meinem Zwischenzeugnis anpassen soll. Darauf hat er geantwortet, dass er es nicht in meiner Personalakte finden konnte und solange es nicht dort ist, wäre es kein Betandteil dieser. Mit anderen Worten er will es nicht angleichen.
Was kann ich jetzt machen? Hat er Recht, dass es ungültig ist, wenn es nicht in der Personalakte zu finden ist?

Maggy

  • Gast
Zeugnis Schlechter als Zwischenzeugnis wg. Chefwechsel
« Antwort #1 am: August 19, 2006, 20:09:31 Nachmittag »
Die Argumentation deines Chefs ein Witz. Er kann ja auch nicht seine Rechnungen "verschusseln" und dann sagen "hab ich nicht in meinen Unterlagen, bezahl ich nicht". Er sollte sich mal lieber Gedanken darüber machen, wieso die Unterlagen in der Personalabteilung nicht in Ordnung sind. Denn wenn du ein Zwischenzeugnis hast, wurde ja offensichtlich eins ausgestellt.  

Und ein Abschlusszeugnis darf nicht ohne weiteres vom Zwischenzeugnis abweichen. Dazu findest du einige Urteile in der Datenbank, aber das steht auch in den meisten Fachbüchern. Ein Zitat:

1. Der Arbeitgeber kann bei gleicher Beurteilungsgrundlage nicht seine im Zwischenzeugnis zum Ausdruck gekommenen Beurteilungen im Schlusszeugnis ändern; bei einem fünfjährigen Arbeitsverhältnis spricht eine Vermutung dafür, dass die Beurteilungsgrundlage die gleiche geblieben ist, wenn bei Abfassung des Schlusszeugnisses nur 10 Monate seit dem Zwischenzeugnis vergangen sind.2. Der Grundsatz, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf bestimmte Zeugnisformulierungen hat, bezieht sich nur auf die formale Seite des Zeugnisses. Deshalb kann der Arbeitgeber dazu verurteilt werden, in das Schlusszeugnis die Formulierungen des Zwischenzeugnisses zu übernehmen, wenn seine Änderungsvorstellungen in Wahrheit Abweichungen in der Bewertung sind (z.B. nur "volle Zufriedenheit" statt "vollste Zufriedenheit"). Es macht keinen Unterschied, wenn der Autor des Zwischenzeugnisses für das Schlusszeugnis nicht mehr zur Verfügung steht, sofern er im Rahmen seiner Befugnisse gehandelt hat und den Arbeitgeber wirksam vertreten konnte." - LAG Köln 22.8.1997 - 11 Sa 235/97

Also ich empfehle dir, das Zwischenzeugnis sicherheitshalber noch mal durchprüfen (nicht dass du ein Eigentor schießt), z.B. mit der Checkliste (http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php) und dann von einem Anwalt ein Schreiben mit der Auforderung zur Zeugniskorrektur aufsetzen lässt.


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