Autor Thema: Zeugnisänderung wegen einem Satz?  (Gelesen 2708 mal)

Ulrike

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Zeugnisänderung wegen einem Satz?
« am: Juli 27, 2005, 12:55:22 Nachmittag »
Guten Tag Herr Schiller,

in meinem Zeugnis wird mein Verhalten als verbindlich und korrekt beurteilt. Sie schrieben dazu, dass dies Note 3 sei. Ich war bis dato der festen Überzeugung, das ändern lassen zu müssen. Ich habe recherchiert und überlegt, wie ich es denn gern hätte und komme dabei auf keinen grünen Zweig. In sämtlichen Büchern steht verwirrendes Zeug, so dass ich mir längst nicht mehr sicher bin, ob ich das Zeugnis tatsächlich wegen diiesem einen Satz zurückschicke. Ich würde "verbindlich und korrekt" höchstens ändern lassen in "einwandfrei" oder "vorbildlich". "Stets einwandfrei" oder "sehr gut" etc. erscheint mir fast zu übertrieben. Dann wäre das Zeugnis zu perfekt. Insgesamt ist das Zeugnis sehr positiv konnotiert.

Meine Frage: Was empfehlen Sie mir? Änderung oder nicht und mit welchen Attributen? Ich selbst schätze mein Verhalten "gut" ein, würde mir die Note 2 geben.

Vielen Dank

Klaus Schiller

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Zeugnisänderung wegen einem Satz?
« Antwort #1 am: Juli 28, 2005, 03:42:29 Vormittag »
In guten wie in sehr guten Zeugnissen wird das Verhalten üblicherweise mit der Note 1 bewertet, wenn es nicht zu Unregelmäßigkeiten kam. Die Formulierung „Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei“ (Note 1) ist also keinesfalls übertrieben, sondern der Normalfall.

Wenn Sie die ggf. unklaren Aussagen in der Fachliteratur irritieren – was ich sehr gut verstehe -  empfehle ich Ihnen das Fachbuch „Arbeitszeugnisse in Textbausteinen“ von Weuster/Scheer, ein sehr klar geschriebenes und oft zitiertes Standardwerk. Dort wird auch zu den Nachteilen der Formulierungen „verbindlich“ und „korrekt“ Stellung bezogen. Welchen Aufwand die Änderungen für Sie bedeuten und ob sich dieser lohnt, kann ich leider nicht beurteilen.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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