Ja, das ist leider schlecht, Note 4-5. Allein das Fehlen von Dank und Bedauern gilt schon als Hinweis auf eine insgesamt mangelhafte Leistung oder Streit. Es ist ein qualifiziertes Zeugnis, ansonsten würde es keine Wertung vergeben. Das Gegenstück zum qualifiziertes Zeugnis ist das einfache Zeugnis, das nur die Beschäftigungszeit und die Aufgaben nennt.
Obb dich der Aussteller kennt oder nicht ist irrelevant, meist werden Zeugnisse von der Personalabteilung anhand interner Beurteilungsbögen erstellt.
Was du tun kannst:
Du musst dich beeilen, du bist spät dran. Nach über einem halben Jahr wird es langsam schwer, den Berichtigungsanspruch noch geltend zu machen. Der Arbeitgeber war ja die ganze Zeit erreichbar. Du solltest beim Arbeitgeber reklamieren, mit dem Hinweis, dass du der Bewertung widersprichst. Du solltest um ein neues, besseres Zeugnis bitten. Du solltest dabei auch gleich einen Eigenentwurf einreichen, damit der Arbeitgeber das bessere Zeugnis nicht selbst schreiben muss (das funktioniert schon aus psychologischen Gründen nicht), sondern deine Aussagen übernehmen kann.
Einen solchen Eigenentwurf kannst du bei arbeitszeugnis.de (ggf. zusammen mit einem Zeugnistest) anfordern. Das wird dann nach deinen Vorgaben erstellt, kostet 79 Euro. Näheres dazu hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Am Beginn empfiehlt sich eine höfliche Bitte um Berichtigung. Wenn die abgelehnt wird, kann man den Arbeitgeber auf folgendes hinweisen: er muss nachweisen können, dass deine Leistungen unterdurchschnittlich waren. Er ist in der Beweispflicht. Eine Klageandrohung wirkt daher meist sehr schnell, selbst wenn man letztlich gar nicht klagen will. Ein Musteranschreiben (schon recht forsch formuliert) findest du hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.phpSo in etwa würde das ein Anwalt formulieren.