Autor Thema: zwei Arbeitsbeurteilungen, aber Zeugnis nur vom letzten Vorgesetzten.  (Gelesen 3951 mal)

Annette

  • Gast
Hallo,

ich werde bald in eine andere Firma wechseln. In dem Unternehmen wo ich zurzeit tätig bin, habe ich ich in zwei verschiedenen Abteilungen gearbeitet.
Mein erster Vorgesetzter war direkt der Vorstand. Vor zwei Jahren habe ich in eine andere Abteilung gewechselt und mein nächster Vorgesetzter war Gruppenleiter. Da ich bereits viel früher wußte, dass ich das Unternehmen verlassen werde, habe ich bereits vor sechs Monaten um ein Zwischenzeugnis gebetten. Dies würde so in die Länge gezogen, dass keinen bekommen habe. Ist aber halb so schlimm.
Ich habe auch vor einem Monat meinen ersten Vorgesetzten angeschrieben, wg. der Arbeitsbeurteilung. Er hat sich dafür bereit erklärt, dies mit der Personalabteilung zu klären und hatte auch getan. Jetzt weigert sich die Pers.Abt. mir diese Beurteilung in mein Zeugnis zu berücksichtigen, da ich angeblich in der Holschuld stehe. Es sind jetzt zwei Jahre vergangen, nachdem ich die Abteilung gewechselt habe und sie werden mein jetztiges Zeugnis nicht mehr ändern (angeblich soll es fertig sein - und die Beurteilung von meinem 2.Vorgesetzten ist nicht gut, wg. pers. Meinungsverschiedenheiten).
 
Ich würde gerne von Euch erfahren, ob die Pers.Abt. damit Recht hat, bevor ich auf meinen ersten Vorgesetzten - den Vorstand, zugehe. Ich möchte keine Welle daraus machen und Vorstand in dieses Gezicke einmischen. Es ist mir aber sehr wichtig, dass es kein einseitiges Zeugnis sein wird und, dass die 1.Beurteilung auch darin berücksichtigt wird.

Im Voraus vielen Dank Eure Rückmeldungen.

Maggy

  • Gast
Re: zwei Arbeitsbeurteilungen, aber Zeugnis nur vom letzten Vorgesetzten.
« Antwort #1 am: Mai 02, 2008, 22:08:12 Nachmittag »
Du schreibst: Jetzt weigert sich die Pers.Abt. mir diese Beurteilung in mein Zeugnis zu berücksichtigen, da ich angeblich in der Holschuld stehe.
So ganz verstehe ich es nicht. Was hättest du denn abholen sollen? Die Holschuld bezieht sich ja nur darauf, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, ein Zeugnis nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen per Post hinterherzuschicken. Man muss es beim Arbeitgeber vor Ort abholen. Aber
1) Es wurde ja damals gar kein Zwischenzeugnis ausgestellt, also hättets du es auch nicht abholen können
2) Das gilt ohnehin eigentlich nur für Abschluss(!)zeugnisse, bei Zwischenzeugnissen macht das keinen Sinn. Du warst ja eh täglich im Unternehmen. Da hätte man es dir auch einfach aushändigen können.
3) Außerdem werden Beurteilungen (darum ging es ja wohl) nicht ausgehändigt, sondern in der Personalakte abgeheftet. Und natürlich müssen alle Beuteilungen vom Aussteller auch berücksichtigt werden, denn:
4) Ein Abschlusszeugnis muss sich generell auf den ganzen Beschäftigungszeitraum beziehen (siehe folgendes Urteil: Der Grundsatz der Wahrheit erfordert eine Darstellung der gesamten Tätigkeit. Eine vom Arbeitnehmer gewünschte zeitliche Beschränkung ist zugleich eine sachliche Einschränkung, da bestimmte Tätigkeiten ohne Erwähnung bleiben. - LAG Frankfurt 14.9.1984 - 13 Sa 64/84).

Um die Beurteilung deines früheren Vorgesetzten hätte sich der Aussteller aus der Personalabteilung also eigentlich selbst kümmern müssen. Dass er das nicht getan hat und die von dir eingeholte Bewertung des Vorstands (!!!) auch noch ablehnt und Änderungen am unvollständigen Zeugnis sogar schon vor dessen Aushändigung verweigert, finde ich ziemlich kurios.

Unter dem Link "Urteile" findest du die entsprechenden vier Entscheidungen der Arbeitsgeriche zum Thema "Holschuld".
 


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