Autor Thema: zwischenzeugnis in der Elternzeit  (Gelesen 3515 mal)

elbstrand

  • Gast
zwischenzeugnis in der Elternzeit
« am: September 25, 2007, 20:28:13 Nachmittag »
Hallo,
ich habe während meiner Elternzeit ein Zwischenzeugnis angefordert und es heute erhalten. Es enthält keine Schlußformel - lediglich "das Zwischenzeugnis wurde auf Wunsch von Frau S. angefertigt". Ist das korrekt? Müssen die sich nicht bedanken und schreiben, dass sie sich auf meine Rückkehr freuen (auch wenn sie es vielleicht nicht tun).
Viele Grüße vom Elbstrand!

Steffen69

  • Gast
zwischenzeugnis in der Elternzeit
« Antwort #1 am: September 27, 2007, 05:17:01 Vormittag »
"Müssen" müssen sie nicht.
Es ist schon richtig, dass ein gutes Zwischenzeugnis einen Dank enthalten und auch den Wunsch nach einer weiteren Zusammenarbeit äußern sollte. Manche Arbeitgeber machen das nicht. Nicht etwa nur aus böser Absicht, sondern oft weil sie solche netten Floskeln für unwichtig halten. Letztlich muss man es dem Arbeitgeber überlassen, ob er dankbar ist. Ein Ansopruch besteht darauf nicht.


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