Autor Thema: Zwischenzeugnis-wie ist es?  (Gelesen 5850 mal)

Dia

  • Gast
Zwischenzeugnis-wie ist es?
« am: September 24, 2005, 17:07:07 Nachmittag »
Frauxxx
        geboren am  xxxxist seit 28,August in unserem Unternehmen als
          Supervisor beschäftigt.

 Die xxx Gastronomiegesellschaftxxx mbH ist eine Gesellschaft im Konzernverbund der xxxxxxAG:Sie betreibt erfolgreich Gastronomiebetriebe ------ .

Mit Wirkung zum 02.04.2001 hat die xxxmbH den Betriebxxxx übernommen.Ebenso wurde das seit dem  28.August 1995 bei dem Vorpächter Herrn xxxx,bestehende Arbeitsverhältnis übernommen.

Zu ihren Aufgaben gehörten im Wessentlichen:

 . Sauberhalten und Bestückung derRegale und Aktionsflächen.
 . Remittenden zusammenstellen und verpacken.
 . Bedienen der Gäste.
 . Bonieren der Artikel.
 . Mitverantwortlich für Organisation und Bestellung gemäß Weisung.
 . Sicherstellen der ErhaltungderHygiene-,Arbeits-und  
   Sicherheitsvorschriften/vorkehrungen.
 . Durchführung von Kontrolmaßnahmen.Inventuren,Warenlieferung
   etc.gemäß Weisung des Vorgesetzten.
 . Vertretung der Küchenleiterin bei Abwesenheit.

  . Ausführen von vorbereitenden Tätigkeiten für die Fertigung und
    Zubereiten von Speisen lt Anweisung des Vorgestzten.
 . Reinigen und Sauberhalten des zugeteilten Arbeitsplatzes und der
    Fertigungsgeräte.
  . Portionieren/Anrichten von Speisen.
  .Ausgeben von Speisen und Getränken.
  .Sicherstellen der Einhaltung der Qualitäts-,Quantitäts-,Hygiene-,Arbeits-
    und Sicherheitsvorschriften/-vorkehrungen.

Wir kennen Frauxxxx als eine sehr zuverlässige,ehrliche,fleißige,pünktliche und einsatzbereite Mitarbeiterin.Auf Grund ihrer guten Auffassungsgabe gelingt es Frauxxx immer,sich rasch in neuen Situationen und Aufgaben zurechtzufinden.

Die guten Kenntnisse und das Geschick von Frau xxx haben wir besonders geschätzt.Hervozuheben ist außerdem das besondere Pflichtbewusstseinund die außergewöhnliche Verantwortungsbereitschaft von Frau xxx.

Auf Grund ihres verbindlichen Arbeitsstils ist Frau xxx bei Vorgesätzten,Kollegen und Gästen gleichermaßen beliebt,weil sie alle Aufgaben mit großer Energie angeht und sie ebenso rasch wie rationell stets zu unserer vollen Zufriedenheit löst.

Zusammenfassend können wir Frau xxx als eine wertvolle Mitarbeiterin beurteilen.

Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Frau xxx erstellt.Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet und besteht ungekündigt fort.

Datum---
xxx gmbH

Unterschrift
Betriebsleiterin

Was meint ihr  dazu ?Kann ich mich damit bewerben?Danke voraus für die Mühe ! Dia

Dia

  • Gast
Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: September 25, 2005, 19:32:35 Nachmittag »
Hallo , ich bin es nochmal.
Ich würde gerne wissen , ob ich den Zeugnis nochmal überarbeiten lassen soll, oder so annehmen kann ?

Einige Sachen  gefallen mir nicht , ---" gemäß Weisung",--

ich habe selbsstänig gearbeitet (Waren bestellt,gekocht sogar Vorschläge gemacht die auch angenommen worden sind und und und)...dann...

-" verbindliche Arbeitsstil"- kann es hier negativ gemeint sein ?

Vielen Dank !

Einige Tipfehlern sind auch drin die sind aber von mir.

Klaus Schiller

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  • Beiträge: 1639
Zwischenzeugnis-wie ist es?
« Antwort #2 am: September 25, 2005, 21:27:45 Nachmittag »
Das Zeugnis entspricht der Gesamtnote 2, enthält aber eine ganze Reihe von vor allem formalen Auffälligkeiten. Hierzu zählen u.a.  

Die Stellenbeschreibung sollte hierarchisch geordnet sein, also mit den wichtigsten Aufgaben beginnen. Werden weniger wichtige Aufgaben in der Stellenbeschreibung ("Sauberhalten und Bestückung der Regale und Aktionsflächen") vorgezogen, kann dies als Abwertung interpretiert werden („Reihenfolge-Technik“).

Bei der Stellenbeschreibung ist auf Einheitlichkeit zu achten (also nicht: "Remittenden zusammenstellen und verpacken" sondern "Zusammenstellen und Verpacken von Remittenden" oder entweder durchgängig "Bedienung der Gäste", "Durchführung von Kontrolmaßnahmen" oder durchgängig "Bedienen"...., "Durchführen...").

Zudem ist das Zeugnis ungewöhnlich strukturiert. Der Leistungsteil formuliert eigentlich nacheinander Angaben zur Bereitschaft (Abschnitt 1), zur Befähigung (Abschnitt 2) und zum Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann in Abschnitt 4 (Arbeitsweise) und Abschnitt 5 (Erfolg) erörtert wird. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung, erst anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens. Die Vermischung von Leistungs-und Verhaltensaussagen ("Auf Grund ihres verbindlichen Arbeitsstils ist Frau xxx bei Vorgesätzten,Kollegen und Gästen gleichermaßen beliebt,weil sie alle Aufgaben mit großer Energie angeht und sie ebenso rasch wie rationell stets zu unserer vollen Zufriedenheit löst") muss also ebenfalls als Stilmangel bezeichnet werden.

Formulierungen wie „Wir kennen sie als ... “ (statt "Sie ist...) könnten als Distanzierung missverstanden werden. Vergleiche auch folgendes Urteil: "Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist. - LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99"

Ein gutes Ziwschenzeugnis sollte zudem immer auch einen Dank enthalten.

Die Aussage "verbindlicher Arbeitsstil" ließe sich positiver formulieren, z.B. durch einen Hinweis auf absolute Zuverlässigkeit. Der Einschub "gemäß Weisung" schränkt die Eigenverantwortlichkeit ausdrücklich ein, was ebenfalls abwertend wirken kann.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
   
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

Dia

  • Gast
Zwischenzeugnis
« Antwort #3 am: September 26, 2005, 14:00:37 Nachmittag »
Herr Schiller,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
                                                  LiDia Wenzl


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