Das Zeugnis entspricht der Gesamtnote 2, enthält aber eine ganze Reihe von vor allem formalen Auffälligkeiten. Hierzu zählen u.a.
Die Stellenbeschreibung sollte hierarchisch geordnet sein, also mit den wichtigsten Aufgaben beginnen. Werden weniger wichtige Aufgaben in der Stellenbeschreibung ("Sauberhalten und Bestückung der Regale und Aktionsflächen") vorgezogen, kann dies als Abwertung interpretiert werden („Reihenfolge-Technik“).
Bei der Stellenbeschreibung ist auf Einheitlichkeit zu achten (also nicht: "Remittenden zusammenstellen und verpacken" sondern "Zusammenstellen und Verpacken von Remittenden" oder entweder durchgängig "Bedien
ung der Gäste", "Durchführ
ung von Kontrolmaßnahmen" oder durchgängig "Bedien
en"...., "Durchführ
en...").
Zudem ist das Zeugnis ungewöhnlich strukturiert. Der Leistungsteil formuliert eigentlich nacheinander Angaben zur Bereitschaft (Abschnitt 1), zur Befähigung (Abschnitt 2) und zum Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann in Abschnitt 4 (Arbeitsweise) und Abschnitt 5 (Erfolg) erörtert wird. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung, erst anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens. Die Vermischung von Leistungs-und Verhaltensaussagen ("Auf Grund ihres verbindlichen Arbeitsstils ist Frau xxx bei Vorgesätzten,Kollegen und Gästen gleichermaßen beliebt,weil sie alle Aufgaben mit großer Energie angeht und sie ebenso rasch wie rationell stets zu unserer vollen Zufriedenheit löst") muss also ebenfalls als Stilmangel bezeichnet werden.
Formulierungen wie „Wir kennen sie als ... “ (statt "Sie ist...) könnten als Distanzierung missverstanden werden. Vergleiche auch folgendes Urteil: "Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist. - LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99"
Ein gutes Ziwschenzeugnis sollte zudem immer auch einen Dank enthalten.
Die Aussage "verbindlicher Arbeitsstil" ließe sich positiver formulieren, z.B. durch einen Hinweis auf
absolute Zuverlässigkeit. Der Einschub "gemäß Weisung" schränkt die Eigenverantwortlichkeit ausdrücklich ein, was ebenfalls abwertend wirken kann.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php