Das Zeugnis entspricht der Gesamtnote 2, diese ist aufgrund der unvollständigen Bewertung aber nicht glaubwürdig. So fehlt z.B. in der Aussage "Frau XY verfügt über (umfassende? fundierte? aktuelle) Fachkenntnisse "die sie (gut? sehr gut? erfolgreich?) in die Praxis umsetzt..." jegliche Wertung.
Zudem ist das Zeugnis, das nur aus Standard-Textbausteinen besteht, nicht auf das Qualifikationsprofil einer Mitarbeiterin im Bereich Einkäuferin abgestimmt (soweit sich dies ohne Kenntnis der konkreten Aufgaben sagen lässt). Wichtig wäre hier vor allem Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen, zumindest aber doch die unverzichtbare Wertung des Verhaltens gegenüber Lieferanten und Geschäftspartnern.
Gemessen an der Positivskala der Zufriedenheitsausage (
http://www.arbeitszeugnis.de/notenskala-note4.php)entspricht die Aussage "Mit ihren Umgangsformen sind wir zufrieden" nur der Note 4
In der Formulierung zum Verhalten gegenüber Internen werden die Kollegen zudem entgegen der Hierarchie vor den Vorgesetzten genannt. Dies gilt als Kritik am Verhalten gegenüber den Vorgesetzten. Dass der Aussteller der Beurteilten weder dankt, noch sich ausdrücklich eine Fortsetzung der Zusammenarbeit wünscht, verstärkt diesen Eindruck.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie konkrete Dienstleistungsangebote hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php