Autor Thema: Definition des Begriffs Arbeitszeugnis?  (Gelesen 3403 mal)

Pat

  • Gast
Definition des Begriffs Arbeitszeugnis?
« am: Mai 24, 2006, 11:55:59 Vormittag »
Mich würde interessieren, ob es eine rechtliche Grundlage für den Begriff Arbeitszeugnis gibt? Ist die Benutzung dieses Begriffs an bestimmte Kriterien gebunden, z.B. Dauer, Entlohnung etc. D.h. kann ich statt dem Begriff "Praktikumszeugnis" auch "Arbeitszeugnis" verwenden?

Vielen Dank!

Mike

  • Gast
Definition des Begriffs Arbeitszeugnis?
« Antwort #1 am: Mai 24, 2006, 19:28:18 Nachmittag »
Ein Zeugnis für ein Praktikum wird "Zeugnis" oder eben "Praktikumszeugnis" genannt, ein Zeugnis für eine Arbeitnehmer-Tätigkeit ebenfalls "Zeugnis" oder eben "Arbeitszeugnis". Ein Praktikum ist keine "Arbeit" im Sinne von § 109 GewO (Gewerbeordnung), der den Zeugnisansspruch regelt.
Hoffe, das hilft dir weiter
Mike


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