Autor Thema: Rechtsgrundlagen Zwischenzeugnis  (Gelesen 3854 mal)

Miriam

  • Gast
Rechtsgrundlagen Zwischenzeugnis
« am: Januar 22, 2007, 17:56:41 Nachmittag »
Hallo!
Laut einem Urteil vom BAG vom 01.10.1998-6 AZR 176/97 hat man eine Anspruch auf ein Zwischenzeugnis gemäß § 61 BAT, wenn ein triftiger Grund vorliegt.
Worauf kann man sich aber nun berufen, wenn man den BAT oder einen anderen tarifrechtlichen Vertrag nicht als Anspruchsgrundlage hat?

Schon im Voraus danke für die Antworten.

Mike

  • Gast
Rechtsgrundlagen Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: Januar 22, 2007, 21:40:45 Nachmittag »
Für solche Fragen kann ich den Schleßmann (Das Arbeitszeugnis, Verlag Recht und Wirtschaft) sehr empfehlen, siehe auch http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnisliteratur.php

Das heißt es zum Thema Zwischenzeugnisanspruch:
(..) der Gesetzgeber kennt diese Zeugnisart während des Beschäftigungsverhältnisses nicht, einige Tarifverträge enthalten sie, wobei die Formulierung in § 61 Abs.2 BAT (aus "triftigen Gründen") übernommen wird sogar in Fällen, in denen ohne tarif- und einzelvertragliche Regelung ein Zwischenzeugnis verlangt wird. Die Literatur anerkennt allgemein diesen Zeugnisanspruch aus triftigen, berechtigten Gründen aufgrund der Fürsorgepflicht bzw. als arbeitsvertragliche Nebenpflicht.

Ich hoffe, das beantwortet deine Frage.


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Zwischenzeugnis

Begonnen von Matthias

1 Antworten
3232 Aufrufe
Letzter Beitrag Februar 11, 2015, 00:30:05 Vormittag
von Maggy
xx
noch 5 Wochen heute dieses Zwischenzeugnis! Gut? Schlecht?

Begonnen von Susanne

1 Antworten
2440 Aufrufe
Letzter Beitrag September 12, 2005, 05:58:15 Vormittag
von Klaus Schiller
xx
Zwischenzeugnis für Controller

Begonnen von Martin B.

2 Antworten
5367 Aufrufe
Letzter Beitrag April 20, 2007, 10:45:03 Vormittag
von Stefan68
xx
Beurteilung von Formulierungen im Zwischenzeugnis

Begonnen von MP

1 Antworten
3316 Aufrufe
Letzter Beitrag Juni 17, 2011, 06:07:17 Vormittag
von Maggy