Autor Thema: Rechtsgrundlagen Zwischenzeugnis  (Gelesen 3935 mal)

Miriam

  • Gast
Rechtsgrundlagen Zwischenzeugnis
« am: Januar 22, 2007, 17:56:41 Nachmittag »
Hallo!
Laut einem Urteil vom BAG vom 01.10.1998-6 AZR 176/97 hat man eine Anspruch auf ein Zwischenzeugnis gemäß § 61 BAT, wenn ein triftiger Grund vorliegt.
Worauf kann man sich aber nun berufen, wenn man den BAT oder einen anderen tarifrechtlichen Vertrag nicht als Anspruchsgrundlage hat?

Schon im Voraus danke für die Antworten.

Mike

  • Gast
Rechtsgrundlagen Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: Januar 22, 2007, 21:40:45 Nachmittag »
Für solche Fragen kann ich den Schleßmann (Das Arbeitszeugnis, Verlag Recht und Wirtschaft) sehr empfehlen, siehe auch http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnisliteratur.php

Das heißt es zum Thema Zwischenzeugnisanspruch:
(..) der Gesetzgeber kennt diese Zeugnisart während des Beschäftigungsverhältnisses nicht, einige Tarifverträge enthalten sie, wobei die Formulierung in § 61 Abs.2 BAT (aus "triftigen Gründen") übernommen wird sogar in Fällen, in denen ohne tarif- und einzelvertragliche Regelung ein Zwischenzeugnis verlangt wird. Die Literatur anerkennt allgemein diesen Zeugnisanspruch aus triftigen, berechtigten Gründen aufgrund der Fürsorgepflicht bzw. als arbeitsvertragliche Nebenpflicht.

Ich hoffe, das beantwortet deine Frage.


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Mittelmässiges Zwischenzeugnis ändern lassen?

Begonnen von randolf

7 Antworten
6631 Aufrufe
Letzter Beitrag Juli 23, 2008, 00:53:16 Vormittag
von Kalli66
xx
Zwischenzeugnis

Begonnen von bea

1 Antworten
3767 Aufrufe
Letzter Beitrag Oktober 04, 2006, 13:57:44 Nachmittag
von Maggy
xx
Hilfe für Zwischenzeugnis

Begonnen von Gast 57

3 Antworten
4722 Aufrufe
Letzter Beitrag November 10, 2005, 23:54:12 Nachmittag
von Klaus Schiller
xx
unsicher ob mein Zwischenzeugnis io ist.

Begonnen von Dinchen

3 Antworten
2588 Aufrufe
Letzter Beitrag Juli 29, 2013, 16:36:06 Nachmittag
von Maggy