Autor Thema: Rechtsgrundlagen Zwischenzeugnis  (Gelesen 4157 mal)

Miriam

  • Gast
Rechtsgrundlagen Zwischenzeugnis
« am: Januar 22, 2007, 17:56:41 Nachmittag »
Hallo!
Laut einem Urteil vom BAG vom 01.10.1998-6 AZR 176/97 hat man eine Anspruch auf ein Zwischenzeugnis gemäß § 61 BAT, wenn ein triftiger Grund vorliegt.
Worauf kann man sich aber nun berufen, wenn man den BAT oder einen anderen tarifrechtlichen Vertrag nicht als Anspruchsgrundlage hat?

Schon im Voraus danke für die Antworten.

Mike

  • Gast
Rechtsgrundlagen Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: Januar 22, 2007, 21:40:45 Nachmittag »
Für solche Fragen kann ich den Schleßmann (Das Arbeitszeugnis, Verlag Recht und Wirtschaft) sehr empfehlen, siehe auch http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnisliteratur.php

Das heißt es zum Thema Zwischenzeugnisanspruch:
(..) der Gesetzgeber kennt diese Zeugnisart während des Beschäftigungsverhältnisses nicht, einige Tarifverträge enthalten sie, wobei die Formulierung in § 61 Abs.2 BAT (aus "triftigen Gründen") übernommen wird sogar in Fällen, in denen ohne tarif- und einzelvertragliche Regelung ein Zwischenzeugnis verlangt wird. Die Literatur anerkennt allgemein diesen Zeugnisanspruch aus triftigen, berechtigten Gründen aufgrund der Fürsorgepflicht bzw. als arbeitsvertragliche Nebenpflicht.

Ich hoffe, das beantwortet deine Frage.


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
zwischenzeugnis bitte bewerten

Begonnen von orion

2 Antworten
3573 Aufrufe
Letzter Beitrag August 18, 2008, 16:37:37 Nachmittag
von Demel
xx
Meinungen und Bewertung | Zwischenzeugnis / Öffentlicher Dienst

Begonnen von Bamphis

1 Antworten
5541 Aufrufe
Letzter Beitrag September 19, 2017, 23:46:13 Nachmittag
von Kalli66
xx
Zwischenzeugnis bitte um Bewertung

Begonnen von Siggi

1 Antworten
4961 Aufrufe
Letzter Beitrag Juli 08, 2006, 13:27:19 Nachmittag
von kennedead
xx
noch 5 Wochen heute dieses Zwischenzeugnis! Gut? Schlecht?

Begonnen von Susanne

1 Antworten
4012 Aufrufe
Letzter Beitrag September 12, 2005, 05:58:15 Vormittag
von Klaus Schiller