Autor Thema: Rechtsgrundlagen Zwischenzeugnis  (Gelesen 4186 mal)

Miriam

  • Gast
Rechtsgrundlagen Zwischenzeugnis
« am: Januar 22, 2007, 17:56:41 Nachmittag »
Hallo!
Laut einem Urteil vom BAG vom 01.10.1998-6 AZR 176/97 hat man eine Anspruch auf ein Zwischenzeugnis gemäß § 61 BAT, wenn ein triftiger Grund vorliegt.
Worauf kann man sich aber nun berufen, wenn man den BAT oder einen anderen tarifrechtlichen Vertrag nicht als Anspruchsgrundlage hat?

Schon im Voraus danke für die Antworten.

Mike

  • Gast
Rechtsgrundlagen Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: Januar 22, 2007, 21:40:45 Nachmittag »
Für solche Fragen kann ich den Schleßmann (Das Arbeitszeugnis, Verlag Recht und Wirtschaft) sehr empfehlen, siehe auch http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnisliteratur.php

Das heißt es zum Thema Zwischenzeugnisanspruch:
(..) der Gesetzgeber kennt diese Zeugnisart während des Beschäftigungsverhältnisses nicht, einige Tarifverträge enthalten sie, wobei die Formulierung in § 61 Abs.2 BAT (aus "triftigen Gründen") übernommen wird sogar in Fällen, in denen ohne tarif- und einzelvertragliche Regelung ein Zwischenzeugnis verlangt wird. Die Literatur anerkennt allgemein diesen Zeugnisanspruch aus triftigen, berechtigten Gründen aufgrund der Fürsorgepflicht bzw. als arbeitsvertragliche Nebenpflicht.

Ich hoffe, das beantwortet deine Frage.


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
zwischenzeugnis bitte bewerten

Begonnen von orion

2 Antworten
3597 Aufrufe
Letzter Beitrag August 18, 2008, 16:37:37 Nachmittag
von Demel
xx
Zwischenzeugnis gut oder schlecht ?

Begonnen von Melanie

1 Antworten
3612 Aufrufe
Letzter Beitrag Juni 05, 2006, 14:42:25 Nachmittag
von Maggy
question
Bewertung - Zwischenzeugnis - Kauffrau im Groß- and Außenhandel

Begonnen von Cascha

2 Antworten
3331 Aufrufe
Letzter Beitrag Mai 08, 2014, 20:58:47 Nachmittag
von Cascha
xx
Bewertung Zwischenzeugnis, Vielen Dank!

Begonnen von Chris

3 Antworten
3479 Aufrufe
Letzter Beitrag Juli 07, 2009, 17:23:52 Nachmittag
von Demel