Autor Thema: Rechtsgrundlagen Zwischenzeugnis  (Gelesen 3971 mal)

Miriam

  • Gast
Rechtsgrundlagen Zwischenzeugnis
« am: Januar 22, 2007, 17:56:41 Nachmittag »
Hallo!
Laut einem Urteil vom BAG vom 01.10.1998-6 AZR 176/97 hat man eine Anspruch auf ein Zwischenzeugnis gemäß § 61 BAT, wenn ein triftiger Grund vorliegt.
Worauf kann man sich aber nun berufen, wenn man den BAT oder einen anderen tarifrechtlichen Vertrag nicht als Anspruchsgrundlage hat?

Schon im Voraus danke für die Antworten.

Mike

  • Gast
Rechtsgrundlagen Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: Januar 22, 2007, 21:40:45 Nachmittag »
Für solche Fragen kann ich den Schleßmann (Das Arbeitszeugnis, Verlag Recht und Wirtschaft) sehr empfehlen, siehe auch http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnisliteratur.php

Das heißt es zum Thema Zwischenzeugnisanspruch:
(..) der Gesetzgeber kennt diese Zeugnisart während des Beschäftigungsverhältnisses nicht, einige Tarifverträge enthalten sie, wobei die Formulierung in § 61 Abs.2 BAT (aus "triftigen Gründen") übernommen wird sogar in Fällen, in denen ohne tarif- und einzelvertragliche Regelung ein Zwischenzeugnis verlangt wird. Die Literatur anerkennt allgemein diesen Zeugnisanspruch aus triftigen, berechtigten Gründen aufgrund der Fürsorgepflicht bzw. als arbeitsvertragliche Nebenpflicht.

Ich hoffe, das beantwortet deine Frage.


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Zwischenzeugnis Verwaltungsangestellte - bitte beurteilen

Begonnen von Cosy

1 Antworten
8180 Aufrufe
Letzter Beitrag Februar 26, 2009, 18:53:05 Nachmittag
von Demel
xx
Zwischenzeugnis Thema Kollegen Beurteilung

Begonnen von Reinhold

2 Antworten
3273 Aufrufe
Letzter Beitrag Januar 21, 2007, 16:53:19 Nachmittag
von Reinhold
xx
Zwischenzeugnis - bitte Eure Meinung!

Begonnen von SAM

1 Antworten
7007 Aufrufe
Letzter Beitrag Oktober 13, 2005, 01:26:35 Vormittag
von Klaus Schiller
xx
Zwischenzeugnis Arbeiter im Straßenbau

Begonnen von Marco

0 Antworten
4471 Aufrufe
Letzter Beitrag März 14, 2012, 23:20:17 Nachmittag
von Marco