Autor Thema: Rechtsgrundlagen Zwischenzeugnis  (Gelesen 4196 mal)

Miriam

  • Gast
Rechtsgrundlagen Zwischenzeugnis
« am: Januar 22, 2007, 17:56:41 Nachmittag »
Hallo!
Laut einem Urteil vom BAG vom 01.10.1998-6 AZR 176/97 hat man eine Anspruch auf ein Zwischenzeugnis gemäß § 61 BAT, wenn ein triftiger Grund vorliegt.
Worauf kann man sich aber nun berufen, wenn man den BAT oder einen anderen tarifrechtlichen Vertrag nicht als Anspruchsgrundlage hat?

Schon im Voraus danke für die Antworten.

Mike

  • Gast
Rechtsgrundlagen Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: Januar 22, 2007, 21:40:45 Nachmittag »
Für solche Fragen kann ich den Schleßmann (Das Arbeitszeugnis, Verlag Recht und Wirtschaft) sehr empfehlen, siehe auch http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnisliteratur.php

Das heißt es zum Thema Zwischenzeugnisanspruch:
(..) der Gesetzgeber kennt diese Zeugnisart während des Beschäftigungsverhältnisses nicht, einige Tarifverträge enthalten sie, wobei die Formulierung in § 61 Abs.2 BAT (aus "triftigen Gründen") übernommen wird sogar in Fällen, in denen ohne tarif- und einzelvertragliche Regelung ein Zwischenzeugnis verlangt wird. Die Literatur anerkennt allgemein diesen Zeugnisanspruch aus triftigen, berechtigten Gründen aufgrund der Fürsorgepflicht bzw. als arbeitsvertragliche Nebenpflicht.

Ich hoffe, das beantwortet deine Frage.


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Zwischenzeugnis prüfen!!

Begonnen von Helmut

1 Antworten
4670 Aufrufe
Letzter Beitrag März 01, 2011, 11:20:25 Vormittag
von Helmut
xx
Zwischenzeugnis

Begonnen von Alex

1 Antworten
5406 Aufrufe
Letzter Beitrag Juli 28, 2005, 03:46:33 Vormittag
von Klaus Schiller
xx
Zwischenzeugnis gut oder schlecht ?

Begonnen von Melanie

1 Antworten
3620 Aufrufe
Letzter Beitrag Juni 05, 2006, 14:42:25 Nachmittag
von Maggy
xx
Mein erstes Zwischenzeugnis aufgrund Vorgesetztenwechsel

Begonnen von Xenia

2 Antworten
5577 Aufrufe
Letzter Beitrag Dezember 14, 2012, 16:28:50 Nachmittag
von Xenia