Autor Thema: Rechtsgrundlagen Zwischenzeugnis  (Gelesen 3983 mal)

Miriam

  • Gast
Rechtsgrundlagen Zwischenzeugnis
« am: Januar 22, 2007, 17:56:41 Nachmittag »
Hallo!
Laut einem Urteil vom BAG vom 01.10.1998-6 AZR 176/97 hat man eine Anspruch auf ein Zwischenzeugnis gemäß § 61 BAT, wenn ein triftiger Grund vorliegt.
Worauf kann man sich aber nun berufen, wenn man den BAT oder einen anderen tarifrechtlichen Vertrag nicht als Anspruchsgrundlage hat?

Schon im Voraus danke für die Antworten.

Mike

  • Gast
Rechtsgrundlagen Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: Januar 22, 2007, 21:40:45 Nachmittag »
Für solche Fragen kann ich den Schleßmann (Das Arbeitszeugnis, Verlag Recht und Wirtschaft) sehr empfehlen, siehe auch http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnisliteratur.php

Das heißt es zum Thema Zwischenzeugnisanspruch:
(..) der Gesetzgeber kennt diese Zeugnisart während des Beschäftigungsverhältnisses nicht, einige Tarifverträge enthalten sie, wobei die Formulierung in § 61 Abs.2 BAT (aus "triftigen Gründen") übernommen wird sogar in Fällen, in denen ohne tarif- und einzelvertragliche Regelung ein Zwischenzeugnis verlangt wird. Die Literatur anerkennt allgemein diesen Zeugnisanspruch aus triftigen, berechtigten Gründen aufgrund der Fürsorgepflicht bzw. als arbeitsvertragliche Nebenpflicht.

Ich hoffe, das beantwortet deine Frage.


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Zwischenzeugnis

Begonnen von bea

1 Antworten
3799 Aufrufe
Letzter Beitrag Oktober 04, 2006, 13:57:44 Nachmittag
von Maggy
question
Bitte Zwischenzeugnis beurteilen

Begonnen von lola

1 Antworten
3350 Aufrufe
Letzter Beitrag Juni 12, 2010, 00:12:26 Vormittag
von Veigel65
xx
Beurteilung Absatz im Zwischenzeugnis

Begonnen von Sandra W.

1 Antworten
3338 Aufrufe
Letzter Beitrag September 06, 2007, 21:00:50 Nachmittag
von Steffen69
xx
Zwischenzeugnis

Begonnen von Peter

2 Antworten
2894 Aufrufe
Letzter Beitrag Februar 11, 2014, 11:11:06 Vormittag
von Mike