Autor Thema: Rechtsgrundlagen Zwischenzeugnis  (Gelesen 3885 mal)

Miriam

  • Gast
Rechtsgrundlagen Zwischenzeugnis
« am: Januar 22, 2007, 17:56:41 Nachmittag »
Hallo!
Laut einem Urteil vom BAG vom 01.10.1998-6 AZR 176/97 hat man eine Anspruch auf ein Zwischenzeugnis gemäß § 61 BAT, wenn ein triftiger Grund vorliegt.
Worauf kann man sich aber nun berufen, wenn man den BAT oder einen anderen tarifrechtlichen Vertrag nicht als Anspruchsgrundlage hat?

Schon im Voraus danke für die Antworten.

Mike

  • Gast
Rechtsgrundlagen Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: Januar 22, 2007, 21:40:45 Nachmittag »
Für solche Fragen kann ich den Schleßmann (Das Arbeitszeugnis, Verlag Recht und Wirtschaft) sehr empfehlen, siehe auch http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnisliteratur.php

Das heißt es zum Thema Zwischenzeugnisanspruch:
(..) der Gesetzgeber kennt diese Zeugnisart während des Beschäftigungsverhältnisses nicht, einige Tarifverträge enthalten sie, wobei die Formulierung in § 61 Abs.2 BAT (aus "triftigen Gründen") übernommen wird sogar in Fällen, in denen ohne tarif- und einzelvertragliche Regelung ein Zwischenzeugnis verlangt wird. Die Literatur anerkennt allgemein diesen Zeugnisanspruch aus triftigen, berechtigten Gründen aufgrund der Fürsorgepflicht bzw. als arbeitsvertragliche Nebenpflicht.

Ich hoffe, das beantwortet deine Frage.


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Bitte mal Zwischenzeugnis bewerten

Begonnen von Michael

0 Antworten
2555 Aufrufe
Letzter Beitrag Februar 10, 2009, 14:51:34 Nachmittag
von Michael
xx
Zwischenzeugnis

Begonnen von patch21

1 Antworten
3293 Aufrufe
Letzter Beitrag August 26, 2012, 21:57:43 Nachmittag
von Mike
xx
frage zu zwei sätzen im zwischenzeugnis

Begonnen von gast

1 Antworten
2881 Aufrufe
Letzter Beitrag Juni 14, 2007, 14:36:58 Nachmittag
von Mike
xx
Was soll mir dieses Zwischenzeugnis sagen???

Begonnen von Susi

1 Antworten
3303 Aufrufe
Letzter Beitrag August 16, 2005, 00:35:35 Vormittag
von Klaus Schiller