Autor Thema: 5 genannte Schwerpunkte der Tätigkeiten und 5 Sätze zu mir!?  (Gelesen 3337 mal)

Diddi25

  • Gast
5 genannte Schwerpunkte der Tätigkeiten und 5 Sätze zu mir!?
« am: Juli 30, 2007, 10:08:25 Vormittag »
Hallo,

ich tippte beim ersten mal lesen meines Arbeitszeugnisses auf eine Gesamtnote 3.

Nur meine recherchen im Internet verunsichern mich immer mehr und nun meine Frage: Ist es schlechter als 3??

Ich habe das Zeugnis erst knapp 2 Monate später erhalten.


Der Aufbau ist standartsgemäß aufgeteilt...

Frau XXXXX, geb. am 11.05.1982, war in der Zeit vom 06.06.2006 bis zum 31.05.2007 als Restaurantfachfrau im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhälnisses in unserem Hause tätig.


Das Dienstleistungsunternehmen beschreibt sich und deren 2 Restaurants

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dann zu mir.....!

Die Schwerpunkte von Frau XXXXX Tätigkeiten gestalteten sich wie folgt:

- Servicetätigleit im Cafe des XXXXXXXXX
- Erstellen von Tages- und Monatsabschlüssen
- Verantwortliche Durchführung von Sonderveranstaltungen im XXXXXX
- Bestellung aller benötigten Speisen, Getränke und Spirituosen
- Personalplanung und Einteilung unserer Aushilfskräfte


Frau XXXXXXXXX überzeugte durch Ihre Freundlichkeit und den souveränen Umang mit unseren Gästen.
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war einwandfrei.
Wir kennen sie als pünktliche Mitarbeiterin. Bei ihren Vorgesetzten war Frau XXXXXX eine geduldige Ansprechpartnerin.
Die ihr übertragenen Aufgaben erfüllte Frau XXXX zu unserer vollen Zufiedenheit.

Wir wünschen ihr für ihren weiteren und beruflichen Lebensweg alles Gute.

Ort und Datum: 31.05. 2007

Unterschrift: vom Chef

P.s.
Mein Nachname ist im Zeugnis nicht korrekt geschrieben und es sind auch noch andere Groß- und Kleinschreibfehler aufgetreten, somit werde ich mein Zeugnis zurückschicken müssen und auch ggf. Änderungen vornehmen lassen. Es sei denn mein alter Chef sieht es nicht ein und der nächste Schritt wäre dann das Arbeitsgericht, denn schlecheter als Gesamtbenotung 3, wäre eine nicht gerechtfertigte Beurteilung und nach meiner jährigen Weiterbildung als Zeugnis in der Bewerbung nicht verwendbar.

Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung und ein Gehalt der gesamten Kosten kann ich nicht aufbringen, da ich ab 20. August eine 2- jährige Weiterbildung beginne und Meisterbafög nach AFGB erhalte.

Ich danke schon im Voraus für jede Hilfe!

Steffen69

  • Gast
5 genannte Schwerpunkte der Tätigkeiten und 5 Sätze zu mir!?
« Antwort #1 am: August 01, 2007, 02:27:06 Vormittag »
Also in den meisten Fällen ist ein Zeugnisstreit schnell beendet. Ein zwei Schreiben, ggf. vom Anwalt mit Klageandrohung reichen meist aus, um den Arbeitgeber dazu zu bewegen,  dass er deine überarbeitete Fassung akzeptiert. Eine Überarbeitung kannst du hier bei arbeitszeugnis.de in Auftrag geben (http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php). Ein Muster für einen "Drohbrief" findest du hier: http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php

Dein Zeugnis enthält nur eine einzige Aussage zur Leistung, nämlich "ihr übertragenen Aufgaben erfüllte Frau XXXX zu unserer vollen Zufiedenheit" (=Gesamtnote 3). Der Haken: Vor dieser Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit müssen die Einzelwertungen erfolgen:
D.h. der Leistungsteil eines wohl geordneten Zeugnisses formuliert nacheinander Angaben zu den drei theoretischen Aspekten Bereitschaft (Abschnitt 1), Befähigung (Abschnitt 2) und Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann mit der Arbeitsweise (Abschnitt 4) und dem allgemeinen Arbeitserfolg (Abschnitt 5) bzw. den konkreten Erfolgen (Abschnitt 6) erörtert wird. Der Leistungsteil endet dann wie gesagt mit der Leistungszusammenfassung.

Komplett ohne  Leistungsbewertung ist das Zeugnis wertlos. Allein das Fehlen eines Dankes und Bedauerns gilt schon als Hinweis auf eine insgesamt eher mangelhafte Leistung.


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