Autor Thema: Arbeitszeugnis beurteilen für "Systemadministratorin"  (Gelesen 2934 mal)

sunny

  • Gast
Arbeitszeugnis beurteilen für "Systemadministratorin"
« am: Juni 26, 2010, 16:42:57 Nachmittag »
Ich habe 2 Jahre bei der Firma gearbeitet. Als Systemadministratorin u. nach 6 Monaten zusätzlich als Teamleiterin.
Frage:
1. Passen die Punkte unter fachlicher Führungsverantwortung?
2.Was haltet Ihr vom Absatz "Mitarbeiterpotenziale ..."?

Zeugnis:
...
Als Leiterin unseres neu gebildeten Fachteams YY trug XX die fachliche Führungsverantwortung von bis zu vier Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Sie berichtete in dieser Position direkt dem technischen Abteilungsleiter. Im Wesentlichen beinhaltete die Tätigkeit folgende Aufgaben:
Festlegen von Installation-Standards im Microsoft-Umfeld sowie kontinuierliche Verbesserung der Prozessabläufe
3rd-Level-Support im Microsoft-Umfeld
Installation von Citrix-XenApp
Projektleitung und –mitarbeit
Sicherstellung des reibungslosen Arbeitsablaufes mit anderen Organisationseinheiten
Identifizierung und Förderung der Mitarbeiterpotenziale
Personaleinsatzplanung
Führen der Mitarbeitergespräche
Einhaltung der Datensicherheit
Ausführung dieser Aufgaben im Rahmen des ITIL-Managements
...
Mitarbeiterpotenziale identifizierte und förderte XX ebenso umsichtig wie sie für ein hohes Maß an Motivation unter den Mitarbeitenden sorgte, weshalb sie von allen anerkannt und geschätzt wurde. Im Besonderen gelang es ihr, ihre Mitarbeitenden entsprechend ihrer Fähigkeiten einzusetzen und mit ihnen gute Ergebnisse erzielte.
Zusammenfassend hat XX unsere hohen Erwartungen stets in bester Weise erfüllt. Das Verhalten von XX gegenüber Vorgesetzten, ihre Integration im Kollegenkreis und ihr offener Zugang zu den Mitarbeitern waren stets einwandfrei. Besonders hervorzuheben ist ihre Eigenschaft, bei komplizierten Entscheidungen den Konsens zu suchen und zu finden.
...

Proton67

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis beurteilen für "Systemadministratorin"
« Antwort #1 am: Juni 27, 2010, 11:46:58 Vormittag »
Das sind Textbausteine, hat sich der Arbeitgeber also nicht selbst ausgedacht ;-)  Sie sind auch in der Bausteindatenbank von arbeitszeugnis.de zu finden. Das entspricht der Note 2.

Etwas heikel ist es, wenn die Aufgabenbeschreibung Erfolgserwartungen nennt (z.B. "kontinuierliche Verbesserung der Prozessabläufe", "Sicherstellung des reibungslosen Arbeitsablaufes"), so was sollte man besser nur als erreichten Ergebnis/Erfolg bescheinigen, nicht als Erwartung, deren Erfolg eben nicht bescheinigt wird.


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