Autor Thema: Arbeitszeugnis Buchhalterin  (Gelesen 8330 mal)

Niki

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Arbeitszeugnis Buchhalterin
« am: November 14, 2005, 20:53:48 Nachmittag »
Hallo,

ich habe mein Arbeitszeugnis erhalten, in dem neben den Aufgaben Folgendes steht:

Frau XY arbeitete schon nach sehr kurzer Einarbeitungszeit vollkommen selbstständig. Sie besitzt ein umfassendes und detailliertes Fachwissen und wendet dieses jederzeit sehr wirksam im Tagesgeschäft an. Veränderungen und Neuerungen im Arbeitsalltag bewältigte sie stets gut und sicher. Sie arbeitete mit SAP R/3, MS-Office und Outlook.

In schwierigen Situationen war auf Frau XY jederzeit Verlass und sie zeichnete sich bei der Erledigung Ihrer Aufgaben durch größte Sorgfalt und Genauigkeit aus. Ihre Arbeitsqualität war überdurchschnittlich.

Frau XY erfüllte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Sie genoss jederzeit unser uneingeschränktes Vertrauen.

Sie war wegen ihrer freundlichen und zuvorkommenden Art stets geschätzt und beliebt  bei Vorgesetzten, Kollegen und Kunden.
 
Leider musste das Angestelltenverhältnis, wegen der eingetretenen Insolvenz, betriebsbedingt durch ordentliche Kündigung beendet werden, was wir außerordentlich bedauern.

Wir danken Frau XY für die stets gute Zusammenarbeit und wünschen ihr für ihre berufliche und private Zukunft alles Gute.

Einige Passagen kommen mir etwas komisch vor. Was sagen Sie dazu? Bei der Gelegenheit: die Kündigung sollte wie vereinbart keine Erwähnung finden, daher würde ich die letzten beiden Absätze gern wie folgt abändern:

Frau XY verläßt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch, was wir sehr bedauern. Wir danken ihr für die stets gute Zusammenarbeit und wünschen ihr für ihre berufliche und private Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Vielen Dank im voraus für die Antwort!

MfG
NIKI

Klaus Schiller

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Arbeitszeugnis Buchhalterin
« Antwort #1 am: November 15, 2005, 01:13:10 Vormittag »
Ganz ohne Kenntnis des Berufes und der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Bitte ergänzen Sie diese Angaben.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

Niki

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Arbeitszeugnis Buchhalterin
« Antwort #2 am: November 15, 2005, 19:41:42 Nachmittag »
Hallo,

ich bin Sachbearbeiterin in der Buchhaltung und habe als solche alle Bereiche  bearbeitet, Debitoren, Kreditoren, Umsatzsteuer, Reisekosten, Finanzmittelrechnung etc.

MfG
NIKI

Klaus Schiller

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Arbeitszeugnis Buchhalterin
« Antwort #3 am: November 17, 2005, 18:05:15 Nachmittag »
Die Leistungsbewertung entspricht der Note "sehr gut", fällt aber recht pauschal und zu knapp aus. Wenn beispielsweise dynamische Attribuite wie "motiviert, effizient, engagiert" komplett fehlen, aber "größte Sorgfalt" gezeigt wurde, hat man schlichtweg zu langsam gearbeitet. Auch missverständliche Aussagen wie "in schwierigen Situationen war auf Frau XY jederzeit Verlass" (in der Alltagsroutine aber nicht?!) sollten geändert werden.

Der von Ihnen vorgeschlagene alternative Schlussteil ist vollständig und entspricht ebenfalls der Note "sehr gut".

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php


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