Autor Thema: Arbeitszeugnis für knapp 4 Monate Arbeit. WICHITG  (Gelesen 4768 mal)

Peepunkt

  • Gast
Arbeitszeugnis für knapp 4 Monate Arbeit. WICHITG
« am: November 16, 2010, 10:36:51 Vormittag »
Hallo zusammen,

eine bekannte sagte mir, ich soll mir ins Zeugnis schreiben lassen. "im beiderseitigem Einvernehmen getrennt"
Ist das richtig? Oder was wäre am positivsten für eine Zeugnis anstatt dieser Formulierung.
Hatte diesen Job nur knapp 4 Monate, wurde innerhalb der Probezeit gekündigt.

Vielen Dank.

stepio

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis für knapp 4 Monate Arbeit. WICHITG
« Antwort #1 am: November 16, 2010, 10:53:46 Vormittag »
Hey Peepunkt!

Also wenn im Arbeitszeugnis drin steht: "im beiderseitigem Einvernehmen getrennt", dann lese ich, das du Probleme mit deinem Arbeitgeber hattest.
Auch wenn das Arbeitsverhältnis nach 4 Monaten beendet wird / wurde, wird sich jeder nächste Arbeitgeber fragen warum?!
Ist dies wegen Auftragsmangel in der Firma oder weil du dich nicht mit dem Arbeitgeber verstanden hast? Wäre auch interessant zu wissen.

Dies ist nur meine Meinung und dient nicht als Rechtsberatung oder ähnliches.

Peepunkt

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis für knapp 4 Monate Arbeit. WICHITG
« Antwort #2 am: November 16, 2010, 13:19:50 Nachmittag »
als gelernter Industriekaufmann habe ich eine Stelle als Disponent in einer Spedition angenommen,
also schon ein recht mutiger Schritt. Der Mut wurde nicht belohnt und es hat nicht funktioniert.

Parag66

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis für knapp 4 Monate Arbeit. WICHITG
« Antwort #3 am: November 16, 2010, 19:49:02 Nachmittag »
Bei einer Beendigung innerhalb der Probezeit ist kein Einvernehmen erforderlich. Diese Folgerung wird üblicherweise nur dann verwendet, wenn ein Aufhebungsvertrag unterschrieben wurde, d.h. der Arbeitnehmer ist damit einverstanden, in eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung einzuwilligen.
Positiv kann man das leider nicht formulieren. Der Arbeitgeber hat dir nach vergleichsweise kurzer Zeit gekündigt, besonders positiv kann die Zusammenarbeit also nicht gewesen sein. Eine denkbare Alternative wäre, von einer von vornherein befristeten Beschäftigung zu sprechen (zum Beispiel zur Bewältigung eines Großprojektes oder von Belastungsspitzen).


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