Autor Thema: Arbeitszeugnis  (Gelesen 3675 mal)

zwergi1982

  • Gast
Arbeitszeugnis
« am: Februar 22, 2006, 09:02:24 Vormittag »
Hallo!

Ich habe 4 jahre in einem Betrieb gearbeitet habe dann einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und nun meint mein alter Arbeitnehmer das er kein Anrecht darauf hat bei Aufhebungsvertrag mir eine Arbeitszeugnis auszustellen aber ich kann mir das nicht vorstellen habe doch 4 jahre da gearbeitet.

Klaus Schiller

  • Administrator
  • Newbie
  • *****
  • Beiträge: 1639
Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: Februar 22, 2006, 10:39:00 Vormittag »
Ich zitiere auch unserer Rubrik „Häufige Fragen“ (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php):  

Alle abhängig Beschäftigten haben einen unabdingbaren Anspruch auf Zeugniserteilung. Rechtsgrundlage bildet seit 01. Januar 2003 § 109 Gewerbeordnung (GewO) für sämtliche Arbeitnehmer. Für Auszubildende gilt § 8 Berufsbildungsgesetz.
Der Anspruch auf Erteilung entsteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer kann das Zeugnis vom Zeitpunkt der Kündigung an verlangen. Wegen Verletzung der Zeugnispflicht können dem Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arbeitgeber zustehen (z.B. bei erfolgloser Stellensuche wegen fehlendem Zeugnis). Deshalb sollte der Anspruch schnellstmöglich erfüllt werden. Eine Regelfrist gibt es nicht. In Normalfällen sollten zwei Wochen ausreichend sein. Eine längere Erstellzeit wird man dem Arbeitgeber zubilligen müssen, wenn sich das Zeugnisaufkommen aufgrund von Massenentlassungen bzw. Rationalisierungen erhöht. Ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitgebers besteht nicht; d.h. der Arbeitgeber darf das Zeugnis nicht mit der Begründung verweigern, er habe z.B. noch nicht alle Betriebsmittel (Handy, Werkzeug ...) zurück erhalten. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf ein Zeugnis erlischt wie jeder andere schuldrechtliche Anspruch mit seiner ordnungsgemäßen Erfüllung (§ 362 I BGB). Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 02. Januar 2003 (Az: 10 Sa 405/02) entschieden, dass nur unter besonderen Voraussetzungen später noch ein qualifiziertes Zeugnis verlangt werden kann, wenn der Arbeitgeber bereits das zuvor gewünschte einfache Zeugnis erteilt hat.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten entwerfen lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
 http://www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf2.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
sad
Vergleich Arbeitszeugnis mit beanstandetem Arbeitszeugnis

Begonnen von Angekotzt85

5 Antworten
7749 Aufrufe
Letzter Beitrag März 16, 2015, 10:33:49 Vormittag
von Angekotzt
xx
Wie kann man Mobbing (Täter!) und Fehlverhalten im Arbeitszeugnis erwähnen?

Begonnen von HilfebeiArbeitszeugnis

0 Antworten
2576 Aufrufe
Letzter Beitrag Januar 25, 2012, 14:58:51 Nachmittag
von HilfebeiArbeitszeugnis
xx
Arbeitszeugnis

Begonnen von monsterlino

1 Antworten
2591 Aufrufe
Letzter Beitrag März 28, 2014, 17:08:17 Nachmittag
von Maggy
xx
Mit welcher Note ist dieses qualifizierte Arbeitszeugnis zu bewerten?

Begonnen von Slawa

1 Antworten
1815 Aufrufe
Letzter Beitrag Mai 16, 2015, 09:48:07 Vormittag
von Maggy