Autor Thema: Auszubildender und Arbeitszeugnis  (Gelesen 2763 mal)

jotha

  • Gast
Auszubildender und Arbeitszeugnis
« am: Februar 21, 2006, 18:32:08 Nachmittag »
Muss ein nach der Ausbildung gekündigter bei der Suche nach Jobs ein Arbeitszeugnis vorzeigen?
Er hatdoch gelernt, ist ausgebildet worden und kann somit nicht an geleisteter Arbeit bewertet werden.
Oder wie ist das rechtlich / allgemein üblich??

Klaus Schiller

  • Administrator
  • Newbie
  • *****
  • Beiträge: 1639
Auszubildender und Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: Februar 22, 2006, 10:41:12 Vormittag »
Auch an Auszubildende werden Leistungs- und Verhaltensanforderungen gestellt. Und diese werden in einem Ausbildungszeugnis bewertet. Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen AZUBI-Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-AZUBI.pdf
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
sad
Vergleich Arbeitszeugnis mit beanstandetem Arbeitszeugnis

Begonnen von Angekotzt85

5 Antworten
7768 Aufrufe
Letzter Beitrag März 16, 2015, 10:33:49 Vormittag
von Angekotzt
xx
vorläufiges Arbeitszeugnis

Begonnen von helmich

3 Antworten
5676 Aufrufe
Letzter Beitrag März 13, 2008, 13:35:15 Nachmittag
von helmich
xx
Arbeitszeugnis selber schreiben

Begonnen von Rosi

1 Antworten
2502 Aufrufe
Letzter Beitrag Februar 01, 2006, 18:29:13 Nachmittag
von Klaus Schiller
xx
Arbeitszeugnis ausschnitt unklar

Begonnen von Xantioa

3 Antworten
2437 Aufrufe
Letzter Beitrag Februar 17, 2015, 11:22:31 Vormittag
von Demel