Autor Thema: Arbeitszeugnis  (Gelesen 3089 mal)

trustin

  • Gast
Arbeitszeugnis
« am: November 20, 2016, 20:39:51 Nachmittag »
 Was haltet ihr von dem Zeugnis??? Ist es möglich hier noch zu intervenieren??

Arbeitszeugnis

Name Tätigkeit.
Aufgabenbeschreibung.

XXXXXX war mit allen anfallenden Aufgaben der XXXXXX betraut und führte diese in der Regel eigenständig durch und setzte dabei grundsätzlich selbstständig die notwendigen Priori-täten.

Ihr Aufgabenfeld umfasste im Wesentlichen:

·   10 Punkte


XXXXXX beherrschte ihr Aufgabengebiet aufgrund ihres fundierten Fachwissens vollkommen und erreichte stets gute Arbeitsergebnisse. Durch Eigeninitiative hat sie ihr Fachwissen und ihre praktischen Fähigkeiten stets erweitert, indem sie an Seminaren und internen Schulungen teilge-nommen hat.
Dank ihres sehr guten Denkvermögens arbeitete sich XXXXXX rasch in neue Aufgabenbereiche ein und durchdrang auch schwierige Arbeitsabläufe vollständig. Sie verfügt über ein gutes Durchhaltevermögen, mit welchem sie selbst hohen Belastungsphasen standhielt.
Die ihr übertragenen Aufgaben erledigte sie selbstständig und ging dabei systematisch sowie gewissenhaft vor XXXXXX war eine sehr einsatzfreudige Mitarbeiterin, die durch ihre hohe Ei-geninitiative und Leistungsbereitschaft überzeugte. XXXXXX besitzt sowohl mündlich als auch schriftlich die Fähigkeit sich verständlich, situations- und adressatengerecht auszudrücken. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Externen war stets einwandfrei und respekt-voll. Sie wurde wegen ihres freundlichen und konzilianten Auftretens geschätzt.

XXXXXX hat die ihr übertragenen Aufgaben und ihre Position zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt und unseren Erwartungen gut entsprochen.
XXXXXX scheidet auf eigenen Wunsch bei uns aus. Für die langjährige Zusammenarbeit dan-ken wir XXXXXX und bedauern es, dass sie uns verlässt.

Wir wünschen ihr beruflich und privat alles Gute.


Unterschrift

Kalli66

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: November 23, 2016, 21:43:30 Nachmittag »
Unvorteilhaft sind vor allem folgende Aussagen:
Zitat
und führte diese in der Regel eigenständig durch und setzte dabei grundsätzlich selbstständig die notwendigen Prioritäten.

Die Floskel "zu unserer vollen Zufriedenheit" verweist auf die Gesamtnote  "befriedigend". Ob alles wichtige dabei ist kann man ohne Kenntnis des Berufes leider nicht sagen. 
Reklamieren kann man ein Zeugnis in der Regel innerhalb von einem halben Jahr nach Erhalt. Wenn du Hilfe brauchst kannst du dich an die Zeugnis-Hotline von www.arbeitszeugnis.de wenden: 030/ 420 285 24. 


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