Autor Thema: Ausbildungszeugnis- Korrekturfrist ?  (Gelesen 3640 mal)

Lisa

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Ausbildungszeugnis- Korrekturfrist ?
« am: Januar 22, 2006, 20:47:44 Nachmittag »
Leider habe ich mein erhaltenes Ausbildungszeugnis überprüft und jetzt
nach 10 Jahren und 6 Monaten erst festgestellt dass es Fehler  aufweist und nicht vollständig ist.
Wie sollte ich am besten vorgehen, nach diesem Zeitraum hat das Unternehmen auch schon einen anderen Geschäftsführer.
Oder soll ich es  bei einer Bewerbung ganz weglassen, da ich über 1o Jahre in einem Betrieb war der mir ein gutes fehlerfreies Zeugnis ausgestellt hat ?

Herzlichen Dank !

Klaus Schiller

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Ausbildungszeugnis- Korrekturfrist ?
« Antwort #1 am: Januar 23, 2006, 10:43:32 Vormittag »
Es ist nicht auszuschließen, dass ein Arbeitgeber auch nach so langer Zeit noch zu einem Gespräch über Änderungen an einem Arbeitszeugnis bereit ist. Aber generell gilt:
Das Bundesarbeitsgericht hat einen Erfüllungsanspruch auf Ergänzung und Berichtigung nach zehnmonatigem Zuwarten verneint, zumal der Arbeitgeber bzw. Zeugnisaussteller über den ganzen Zeitraum hin erreichbar war.
Quelle: Weuster/Scheer, Arbeitszeugnisse in Textbausteinen

Ein Zeugnis bei einer Neubewerbung zu "unterschlagen" wirkt sich in der Regel umso negativer aus. Denn erfahrungsgemäß sind Zeugnisse, die "zufällig nicht mehr auffindbar" sind, mangelhaft oder enthalten eindeutige Hinweise auf Unregelmäßigkeiten (z.B. fristlose Kündigung wegen Diebstahl).  

Wenn Sie eine konkrete rechtliche Beratung wünschen - wir führen nur eine Sprachberatung durch - empfehle ich Ihnen den Service von http://www.anwalt.de, da eine Rechtberatung nicht kostenlos und auch nur durch einen Anwalt durchgeführt werden darf. Hier können Sie Ihre rechtliche Frage wahlweise über eine 0190-Nummer (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=tel&pid=10100) oder per E-Mail (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=emb&pid=10100 stellen und bekommen umgehend eine rechtsverbindliche Auskunft. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die gebührenfreie Hotline von http://www.anwalt.de unter 0800/ 269258 33.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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