Autor Thema: Auskunft durch ehemaligen Arbeitgeber  (Gelesen 3790 mal)

anonym

  • Gast
Auskunft durch ehemaligen Arbeitgeber
« am: April 20, 2006, 17:25:43 Nachmittag »
Ich bin momentan in einer Bewerbungsphase; zwei Vorstellungsgespraeche sind meiner Meinung nach sehr gut gelaufen, ich erhielt dennoch 2 Absagen. In einem Gespaech fiel mir auf dass, sehr viel nach meinem ersten Arbeitgeber gefragt wurde. Dies kam mir komisch vor, und ich habe mich bei der Personalsachbearbeiterin des Arbeitgebers, die mir unbekannt ist, aber mein Zeugnis unterschreiben hat, erkundigt, welche Art von Informationen sie weitergeben darf. Sie antwortete auf diese Frage nur "Wir koennen das schon indirekt beeinflussen". Jetzt habe ich den Verdacht, dass sie schlechte Referenzauskuenfte ueber mich gibt. Ich muss dazu sagen, dass ich bei der Erteilung des Arbeitszeugnisses, das meiner Meinung nach nicht meine gute Leistung und meinen Einsatz widerspiegelte, vehement Einspruch eingelegt habe. Das Zeugnis wurde dann auch entsprechend meinen Vorschlaegen abgeaendert. Was kann ich tun, um zukuenftige schlechte Auskuenfte zu vermeiden? Ich finde es unverschaemt, dass es einem Arbeitgeber vor dem ich vor 4 Jahren gearbeitet habe, durch eine Sachbearbeiterin, moeglich ist, mir meine berufliche Karriere zu verbauen.
Danke

Mike

  • Gast
Auskunft durch ehemaligen Arbeitgeber
« Antwort #1 am: April 20, 2006, 23:14:43 Nachmittag »
Kein Erfolg bei zwei guten Bewerbungsgesprächen, das ist eher die Regel als die Ausnahme. Es kommen ja nicht selten hunsderte Bewerber auf ein gutes Stellenagebot.

Aber ganz generell zur Auskunft: Der ehemalige Arbeitgeber darf keine Auskünfte erteilen, die vom Zeugnis abweichen. Er darf also nicht etwa ein sehr gutes oder gutes Zeugnis erstellen und im telefonischen Gespräch möglichen neuen Arbeitgebern von Leistungsmängeln erzählen.
Nachzuweisen ist das natürlich nur sehr schwer.

Aber es ist in Deutschland - anders als z.B. in den USA, wo es das Zeugnis in der Form nicht gibt - eigentlich auch nicht üblich, bei ehemaligen Arbeitgebern Auskünfte einholen. Offensichtlich weckt das betreffende Zeugnis Misstrauen, sonst hätten Deine Ansprechpartner wohl nicht nach Deinem ersten Arbeitgeber gefragt. Vielleicht ist im Zeugnis eine Durchwahl angegeben? Das klingt immer wie ein Aufruf zur Kontaktaufnahme. Vielleicht sind auch Deine Vorschläge, die bei der Korrektur umgesetzt wurden, Ursache des Problems?!  Ich empfehle Dir, das Zeugnis fachmännisch prüfen zu lassen.  
LG
Mike


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