Autor Thema: Austausch des Arbeitszeugnisses nach Korrektur  (Gelesen 4171 mal)

Mathilde

  • Gast
Austausch des Arbeitszeugnisses nach Korrektur
« am: September 27, 2005, 20:53:59 Nachmittag »
Sehr geehrter Herr Schiller.

Ich habe von meinem Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis erhalten, war aber damit nicht einverstanden. Darauf hin wurde ein neues Arbeitszeugnis (für denselben Beurteilungszeitraum) erstellt. Vor der Aushändigung dieses neuen Zeugnisses möchte mein Arbeitgeber aber das alte Zwischenzeugnis wieder haben und außerdem schriftlich versichert bekommen, dass ich mir keine Kopien gemacht habe. Da ich jedoch erwäge, auch gegen das neue Zeugnis gerichtlich vorzugehen, würde ich gern offiziell zumindest Kopien des ersten Zwischenzeugnisses behalten.

Nun meine Fragen: Ist das üblich, dass das "alte" Arbeitszeugnis vollständig vernichtet wird, wenn ein neues erstellt wurde? Möglicherweise gibt es im überarbeiteten Zeugnis Formulierungen, die mich schlechter beurteilen.
Kann ich eine einbehaltene Kopie dann vor dem Arbeitsgericht verwenden, damit der Verlauf der Zeugniserstellung dokumentiert wird?

Vielen Dank.

Math

Klaus Schiller

  • Administrator
  • Newbie
  • *****
  • Beiträge: 1639
Austausch des Arbeitszeugnisses nach Korrektur
« Antwort #1 am: September 29, 2005, 00:46:03 Vormittag »
Ich entnehme Ihrer Frage, dass Sie auch gegen das erste Zeugnis bereits gerichtlich vorgegangen sind ("erwäge, auch gegen das neue Zeugnis gerichtlich vorzugehen"), so dass in den entsprechenden Akten auch Kopien des ersten Zeugnisses existieren. Die frühere Formulierungsweise bliebe dann also problemlos nachweisbar, auch wenn Sie selbst keine Kopien behalten.

Generell gilt:
Da über einen Arbeitnehmer nur eine Beurteilung existieren darf, ist der Arbeitgeber nur verpflichtet, Zug um Zug gegen Rückgabe des beanstandeten Zeugnisses ein neues Zeugnis zu erteilen.
- Urteil des LAG Hamm 27.2.1997 - 4 Sa 1691/96

Bitte beachten Sie aber:
Wir führen lediglich eine Sprachberatung, keine Rechtsberatung durch.
Für rechtsverbindliche Auskünfte können wir Ihnen die "Hotline Arbeitsrecht" (0190-846 353 596; 1,86 €/Minute) der Kanzlei Wengersky empfehlen (siehe auch http://www.wengersky.de/serviceline.shtml).
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Zeugniskorrektur nur im Austausch ?

Begonnen von Martin

1 Antworten
2519 Aufrufe
Letzter Beitrag März 20, 2013, 23:40:15 Nachmittag
von Kalli66
xx
Korrektur des Arbeitszeugnisses

Begonnen von Chrystal

2 Antworten
3618 Aufrufe
Letzter Beitrag Juni 02, 2006, 15:25:39 Nachmittag
von Chrystal
xx
Bitte um kurze Hilfe bei der Korrektur meines Arbeitszeugnisses (Ausbildungsende

Begonnen von Mike

1 Antworten
1649 Aufrufe
Letzter Beitrag Februar 20, 2017, 12:47:40 Nachmittag
von Mike
xx
Korrektur nach 2 Jahren?

Begonnen von Julia

9 Antworten
6213 Aufrufe
Letzter Beitrag Mai 12, 2013, 21:26:27 Nachmittag
von Julia