Autor Thema: Bitte um Bewertung meines Arbeitszeugnisses  (Gelesen 2503 mal)

Christina

  • Gast
Bitte um Bewertung meines Arbeitszeugnisses
« am: Dezember 23, 2013, 00:59:17 Vormittag »
Hallo,

ich möchte gern mein Zeugnis bewerten lassen. Ich war 2 Jahre studentische Hilfskraft an einem großen Forschungsinstitut. Für mich klingt das Zeugnis etwas widersprüchlich.

Zitat
Frau XXX identifizierte sich stets voll mit ihren Aufgaben, überzeugte durch ihren sehr hohen Leistungswillen und ihre
Bereitschaft, auch zusätzliche Verantwortung zu übernehmen. Sie bewältigte alle Aufgaben und überzeugte durch aktive und
kooperative Mitarbeit.
Sie verfügt über ein ausgeprägtes logisches und analytisch-konzeptionelles Denkvermögen, das sie zu einem eigenständigen,
abgewogenen und zutreffenden Urteil befähigte. Durch ihre hohe Auffassungsgabe hat sie sich schnell und eigenständig in neue
Aufgabengebiete eingearbeitet und wendete ihre umfassenden Fachkenntntsse mit Erfolg im Arbeitsgebiet an.
Ihre Aufgaben führte Frau XXX zuverlässig und zufriedenstellend aus. Sie lieferte gute Arbeitsergebnisse und hat die
vereinbarten sowie die selbst gesetzten Ziele erreicht. Auch für unvorhergesehene Probleme fand Frau XXX wirksame
Lösungsansätze, die sie erfolgreich in die Praxis umsetzte.
Wir waren mit ihren Leistungen zufrieden. Sie erledigte alle Aufgaben mit Fleiß und Interesse und hat unseren Erwartungen in
jeder Hinsicht und in bester Weise entsprochen.
Frau XXX verhielt sich gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern vorbildlich. Frau XXX begegnete allen Ansprechpartnern
mit ihrer freundlichen und zuvorkommenden Art und wurde von ihren Kollegen anerkannt und geschätzt. Neue studentische
Hilfskräfte arbeitete sie beispielhaft in den Aufgabenbereich ein und koordinierte selbständig und zuverlässig die Zusammenarbeit
mit ihren Kolleginnen.
Frau XXX verließ unser Institut auf eigenen Wunsch, um eine neue Herausforderung anzunehmen. Wir danken ihr für ihre
guten Leistungen und wünschen ihr für ihre berufliche wie persönliche Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Vielen Dank!

Christina

  • Gast
Re: Bitte um Bewertung meines Arbeitszeugnisses
« Antwort #1 am: Dezember 23, 2013, 01:12:22 Vormittag »
Was hättet ihr für ein Bild von mir anhand dieses Zeugnisses? Da ich oft für meine Schnelligkeit und gute Arbeit gelobt wurde (außer im letzten halben Jahr), sind einige Formulierungen für mich ein ziemlicher Schlag, zumal auch nie Kritik seitens meiner Chefin kam. Aber gut, ich weiß, dass keine Kritik nicht zwangsläufig vollste Zufriedenheit bedeuten muss...

Ich werde meine Chefin bitten, einiges umzuändern. Mit welchen Argumenten kann ich da auf sie zugehen, ohne dass es blöd rüberkommt? Zum Bsp. fehlt ja auch eine Formulierung des Bedauerns. Da kann ich sie ja schlecht fragen, ob sie das nicht auch mit reinschreibt, oder?

Maggy

  • Gast
Re: Bitte um Bewertung meines Arbeitszeugnisses
« Antwort #2 am: Dezember 23, 2013, 09:19:19 Vormittag »
Ja, das ist in der Tat widersprüchlich. Formulierungen wie "Sie bewältigte alle Aufgaben in bester Weise" oder "... Aufgaben führte Frau XXX zufriedenstellend aus" sind unterdurchschnittlich. Die Gesamtnote wird zweimal vergeben:
Wir waren mit ihren Leistungen zufrieden = Gesamtnote 4
Sie hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht und in bester Weise entsprochen = Gesamtnote 2.

Zitat
Mit welchen Argumenten kann ich da auf sie zugehen, ohne dass es blöd rüberkommt?
Unter www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php kannst du eine Zeugnisanalyse beantragen, die zeigt dann alle Noten auf und nennt auch die Lücken und sonstigen Mängel. Den Zeugnistest gibt es auch mit Formulierungsvorschlägen. Mit Vorlage des Zeugnistests und mit Verweis auf folgendes Urteil des LAndesarbeitsgerichtes Hamm kannst du dann um Änderung aller Aussagen bitten, die schlecht und damit widersprüchlich sind:

Zitat
Enthält das Zeugnis widersprüchliche, verschlüsselte bzw. doppelbödige Formulierungen (hier: "Sie war sehr tüchtig und in der Lage, ihre eigene Meinung zu vertreten" = Rechthaberin, Querulantin), so sind diese ersatzlos zu streichen." - LAG Hamm 17.12.1998 - 4 Sa 630/98 


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