Guten Abend!
Ich habe gestern mein erstes Arbeitszeugnis erhalten. Da ich mich nun damit bewerben möchte, aber keinerlei Erfahrung mit solchen Zeugnissen habe, möchte ich um eine kurze Einschätzung bitten.
Frau ..., geboren am ... in ..., war vom 01. Oktober 2003 bis zum 30. September 2005 in unserem Hause im Rahmen von zwei Zeitverträgen (18 und 6 Monate) als Sachbearbeiterin (Seminarorganisation) beschäftigt.
Im o. g. Zeitraum führte Frau ... unser Seminarbüro. Zu Ihren Hauptaufgaben gehörte:
- die Mitwirkung bei der Erstellung und Konzeption von Jahresprogrammen, Seminarübersichten und regelmäßigen Rundschreiben
- der gesamte Anmeldevorgang bis zur Rechnungsstellung über EDV
- die Weiterentwicklung unserer EDV-Seminarverwaltung
- die Terminüberwachung
- die Vor- und Nachbereitung der Seminarveranstaltungen
- die Erledigung des gesamten Schriftverkehrs (nach Diktat und selbständig)
- die Betreuung freiberuflicher Trainer und Referenten
- der Kontakt zu unseren Tagungshotels
- die vorbereitende Buchhaltung
- die Vorbereitung von Reisen
- die Verwaltung unserer Adresskartei
- die Pflege der Wiedervorlage
- die Bestellung von Materialien und Seminarmedien.
Frau ... bearbeitete die genannten Aufgabenbereiche mit Übersicht, Ruhe und Verantwortungsgefühl.
Durch ihr sicheres Auftreten war Frau ... bei Kunden, Referenten, Lieferanten und im Team eine geschätzte Ansprechpartnerin.
In der EDV-Anwendung verfügt sie über Anwenderwissen in den Bereichen:
- Microsoft Word und Excel
- Benutzung von E-Mail und Internet-Anwendungen (MS Outlook und Internet Explorer)
- Benutzung der internen Seminarverwaltungssoftware
Frau ... erfüllte die gestellten Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit.
Mit Ablauf des zweiten Zeitvertrages endet das Anstellungsverhältnis.
Wir haben Frau ... als solide Mitarbeiterin kennengelernt und wünschen ihr persönlich und für den weiteren beruflichen Weg viel Erfolg und alles Gute.
Das einzige, was ich jetzt spontan ändern würde, wäre eine genauere Qualifizierung der Aussage "Anwenderwissen" bei den EDV-Kenntnissen. Aber wie gesagt, ich habe wenig Erfahrung in dieser Sache.
Spielt eigentlich das Alter (des Arbeitnehmers) bei Arbeitszeugnissen eine Rolle?
Vielen Dank schon im Voraus!
Gruß
Denise