Von Vorgesetzen und Mitarbeitern wird Herr XY durch seine ehrliche, sachliche und offne Art geschätzt. Hier wäre entscheidend, welche sonstigen Verhaltensaussagen gemacht werden. Für sich genommen entspricht die Aussage der Verhaltensnote 2-3. Das Attribut "ehrlich" ist nicht unumstritten, vor allem wenn das "stets" davor fehlt, der Beurteilte möglicherweise also "nicht immer" ehrlich war.
Eigentlich ist Ehrlichkeit eine Selbstverständlichkeit, dies hängt aber auch von der Stelle ab.
Darüber hinaus nutzt er alle Möglichkeiten zur konstruktiven Zusammarbeit. Das ist eine ungewöhnliche Formulierung. Was für spezielle "Möglichkeiten" sollten damit gemeint sein!?! Warum ist die "konstruktive Zusammenarbeit" überhaupt erwähnenswert?!? Auch dies sollte selbstverständlich sein.
Er ist fähig Kritik anzunehmen und zu äußern. Die missverständliche Formulierung "...ist jederzeit fähig, Kritik anzunehmen und zu äußern" wird in der Zeugnisdeutung unterschiedlich interpretiert. Es kann sich - insbesondere bei sozialen und Pflegeberufen -um einen vorteilhaften Hinweis auf konstruktive Teamarbeit handeln. Andererseits besagt die Aussage indirekt, dass ein Beurteilter kritisiert werden musste, also Fehler machte. Der Bewertungsspielraum reicht daher von der Note 2 bis zur Note 4.
Aber: Ohne Kenntnis der konkreten Aufgaben und der sonstigen wertenden Aussagen lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.
Ich empfehle Ihnen eine professionelle Zeugnisanalyse für 16 Euro, siehe
http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php. Weitere Informationen erhalten Sie auch telefonisch über unsere Zeugnishotline unter 030/420 285 24.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de