Autor Thema: habe mal eine frage  (Gelesen 5021 mal)

mel

  • Gast
habe mal eine frage
« am: Juni 30, 2007, 11:27:12 Vormittag »
hallo, habe jetzt nach mehrmaligem hin und her ein zeugnis bekommen, wo ich mir nicht ganz sicher bin, ob es ok ist. mein anwalt ist zur zeit im urlaub, deshalb hoffe ich, ihr könnt mir weiter helfen.

also, ich fange mal an:

Frau ... war gut motiviert, hohen Belastungen gewachsen und zeichnete sich durch Pflichtbewusstsein aus. Durch ihre aktive Einstellung in Verbindung mit ihren hervorragenden Kenntnissen führte Frau ... ihre Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit aus.


Ihr Verhalten war stets einwandfrei.

frau ... verlässt das Büro auf eigenen Wunsch. Wir danken Frau .... für ihre Mitarbeit und bedauern es, sie als Mitarbeiterin zu verlieren.


ich meine, der satz mit gut motiviert ist nicht ok und ich weiß auch nciht, ob der satz mit: wir bedauern es..... nicht ironisch gemeint ist.

1000-dank im voraus!!!

Katrin62

  • Gast
habe mal eine frage
« Antwort #1 am: Juni 30, 2007, 13:31:32 Nachmittag »
Zitat
Frau ... war gut motiviert, hohen Belastungen gewachsen und zeichnete sich durch Pflichtbewusstsein aus. Durch ihre aktive Einstellung in Verbindung mit ihren hervorragenden Kenntnissen führte Frau ... ihre Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit aus.


Da hätte ich gleich zig Gegenfragen. Gibt es tatsächlich nur diese zwei Sätze zur Leistung??! Das wäre ja megakurz. Was ist mit Angaben zum Erfolg? Sind Vorgesetzte und Kollegen nicht genannt? Hattest du Kundenkontakt?   Wie lauten die Zukunftswünsche am Ende?  Wer hat unterschrieben? Wie lange hat das Arbeitsverhältnis gedauert. Und, ach ja, um welchen Beruf geht es eigentlich?  

Anders gesagt: Man kann in einem Zeugnis nicht einfach wie bei einer Fremdsprache Satz für Satz übersetzen, ohne auf den Gesamteindruck zu achten. Jede Stelle hat also andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Ein Einkäufer muss z.B. durchsetzungsstark sein, eine Sekretärin muss diskret sein und gut organisieren können usw.
Auch die Ranghöhe und die Beschäftigungszeit spielen eine wichtige Rolle. Das Zeugnis für eine langjährige Führungskraft wird also ganz anders geschrieben als das für einen Hilfsarbeiter, der nur drei Monate tätig war.
Da du zu diesen Punkten nichts sagst, ist es auch nicht möglich, den Text zuverlässig einzuschätzen.

Du merkst schon, eine Komplettanalyse ist sehr schwierig und dafür ist das Forum hier nicht so ganz der richtige Ort. Hier geht es eher um konkrete Fragen. Um einen Gesamteindruck zu bekommen stehen dir die kostenlose Checkliste und der Zeugnistest zur Verfügung, beides erhältst du hier:  http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php

mel

  • Gast
habe mal eine frage
« Antwort #2 am: Juni 30, 2007, 13:51:24 Nachmittag »
wann wird es denn veröffentlicht?

mel

  • Gast
habe mal eine frage
« Antwort #3 am: Juni 30, 2007, 13:52:11 Nachmittag »
achso, habs verstanden, muss erst freigeschaltet werden  :D

mel

  • Gast
habe mal eine frage
« Antwort #4 am: Juni 30, 2007, 15:29:02 Nachmittag »
also, ich bin rechtsanwaltsfachangestellte und habe dort fast zwei jahre gearbeitet. das ist der gesamte text im zeugnis. auf der ersten seite stehen nur meine tätigkeiten. ich finds auch sehr wenig. ich habe ja schon einen anwalt, der ist aber im urlaub. wir hatten unseren zeugnisentwurt meinem ex-chef zukommen lassen, mit der bitte, dieses zu unterschreiben. das hat er natürlcih nicht getan. gekündigt habe ich, aus gesundheitlichen gründen. das ist bestimmt schon das vierte zeugnis, was ich von ihm bekommen habe und immer mussten wir was bemängeln.

in den ersten standen sachen wie: sie hat sich bemüht, freundlich zu sein und hat die firmeninteressen wahrgenommen und so weiter.

ist das gesamte zeugnis zu kurz? spricht die kürze alleine schon für sich??

mel

  • Gast
habe mal eine frage
« Antwort #5 am: Juli 05, 2007, 21:39:13 Nachmittag »
hat hier keiner mehr ne ahnung, ob das ok ist?

Petraska

  • Gast
habe mal eine frage
« Antwort #6 am: Juli 07, 2007, 00:46:40 Vormittag »
Ich habe mit Anwälten als Zeugnisschreiber keine so guten Erfahrungen gemacht. Sie kennen sich mit dem Zeugnisrecht aus, aber wenn es ums Formulieren geht zitieren sie nur Bausteine aus dem Schleßmann und das verschlimmbessert die Sache eher. Ich schließe mich Katrin an, der Zeugnistest (z.B. mit Formulierungsvorschlägen) würde dir wohl am ehesten helfen. Ich kommentier dir gerne was mir auffällt, aber im Großen und Ganzen ist das ist ein Fall für Fachleute (also für die leider nicht kostenlosen Dienstleistungen hier bei arbeitszeugnis.de).  

Im Prinzip sind das alles Formulierungen der Note 2, aber sie wirken wie abgehackt und wieder zusammengetackert. Zum Beispiel: Dein Wissen wird mit den zwei Worten "hervorragende Kenntnisse" bewertet. Da wäre schon etwas mehr zu erwarten, zumindest ein ganzer Satz.  

Ihr Verhalten war stets einwandfrei.
Hier sollten unbedingt alle Kontaktpersonen genannt sein: Vorgesetzte, Kollegen, Mandanten...

Auch der Schlussteil ist auffallend knapp:
Wir danken Frau .... für ihre Mitarbeit (Note 4) und bedauern es, sie als Mitarbeiterin zu verlieren.
Was ist mit Zukunftswünschen? Die dürfen nicht fehlen.


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xx
Bin neu hier und habe gleich die erste Frage...

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