Da kann ich Sie beruhigen, Arbeitszeugnisse sind nur einer von mehreren Faktor, die über eine Einstellung entscheiden. Wenn Sie wissen, dass einzelne Zeugnisse unvorteilhaft sind, haben Sie auch die Chance, dies im persönlichen Bewerbungsgespräch von sich aus zu thematisieren und zu klären. Also machen Sie sich keine unnötigen Sorgen.
Sehr geehrter Herr Klaus Schiller,
leider ist die Sache so, dass ich derzeit nicht mehr am Bewerben bin, aber schon hunderte von Bewerbungen in diversen Arbeitslosigkeitsphasen geschrieben habe, wo ich eben beide Zeugnisse damals angeben mußte beim Bewerben. Die übliche Vorgehensweise im Bürobereich ist, dass die Personalverantwortlichen die Unterlagen (oft zu hunderten) erhalten und dann entscheiden, eben aufgrund des Lebenslaufes und der Arbeitszeugnisse, ob man überhaupt zu einem Vorstellungsgespräch vorgeladen wird. Manchmal gab es auch die Vorgehensweise, dass sämtliche Bewerber einzeln an einem bestimmten Tag zu einem Vorstellungsgespräch geladen wurden, aber die Arbeitszeugnisse waren nie Thema bei den Vorstellungsgesprächen an welche ich mich erinnern kann. Den wahren Wert meiner Zeugnisse erfuhr ich, um genau zu sein, als ich bei einem Personalverantwortlichen nach einem solchen Vorstellungsgespräch anrief und mich erkundigen wollte, woran meine Bewerbung letztendlich gescheitert wäre. Der empfahl mir indirekt eine Ausbildung in einen anderen Beruf bzw. eine Umschulung, was mir aber damals - es ist auch wieder ein paar Jahre her, dass ich dort anrief - beides nicht gelang: Für eine Ausbildung war ich damals schon zu alt und eine Umschulung wollte mir das hiesige Arbeitsamt aus nichtgesundheitlichen Gründen nicht gewähren. Übrigens, ich bin derzeit nicht arbeitslos gemeldet.
Ich empfehle Ihnen auch, Ihren Fall einmal mit einem Rechtsanwalt durchzusprechen, möglicherweise ergeben sich noch andere Perspektiven.
Wenn sie keinen Anwalt aufsuchen möchten, kann ich Ihnen Herrn Rechtsanwalt Lauchstedt als Ansprechpartner empfehlen, der Ihnen auch per Telefon oder E-Mail Auskunft erteilen kann, siehe [url]http://www.anwalt.de/rechtsberatung/rechtsanwalt.php?seid=52&pid=10100
Vielen Dank für den Anwaltstipp, aber ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung und weiß daher nicht, wie ich einen Anwalt finanzieren kann. Mein Fehler damals in der Ausbildung war übrigens wohl auch, dass ich nicht in der ÖTV war, die Gewerkschaft - so habe ich auf jeden Fall gehört - würde einem nämlich dann einen Anwalt stellen.
Gruß
Anonym
PS: Es ist übrigens nicht so, dass ich nicht schon beim ersten Arbeitszeugnis Verdacht schöpfte, aber die damalige Chefsekretärin beim Bürgermeister wimmelte mich mit dem Satz ab: "Was haben Sie denn? Das Zeugnis ist doch in Ordnung." und der Bürgermeister war nicht zu erreichen. Ich ließ es auf sich beruhen, da ich dachte die Chefsekretärin wird mich schon nicht anlügen, was ich seither bitter bereut habe. Bei meinem Ausbilungsbetrieb, der mir das erste Arbeitszeugnis ausstellte, bin ich übrigens nicht in Feindschaft gegangen und schöpfte daher auch kein Verdacht. Wie bereits erwähnt, war ich sogar dort, um mein Arbeitszeugnis zu korrigieren, was mir verweigert wurde, aber nicht in feindlicher Absicht, sondern eben darum weil angeblich kein damals Verantwortlicher mehr auf dem Rathaus arbeiten würde. Bei meinem zweiten Arbeitszeugnis hingegen sieht die Sache anders aus, dort wurde ich so lange gemobbt, bis ich 1995 - bereits während der Probezeit; im öfftl. Dienst damals ein halbes Jahr - von mir aus kündigte, dementsprechend erhielt ich auch negative Bewertungen.