Autor Thema: Kein Recht auf Zeugnis bei Kündigung während Probezeit?  (Gelesen 4537 mal)

Paula

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Kein Recht auf Zeugnis bei Kündigung während Probezeit?
« am: Februar 15, 2006, 12:02:41 Nachmittag »
Sehr geehrter Herr Schiller,

ich habe im Herbst bei einer Firma gekündigt, um in einen vermeintlich "tollen" Job als Assistentin des Geschäftsführers zu einer andern Firma zu wechseln.
Leider stellte sich schnell heraus, dass das persönliche Verhältnis und die nötigte Vertrauensbasis für eine gute Zusammenarbeit nicht ausreichend vorhanden waren. Arbeitstechnisch fühlte ich mich sehr unterfordert, da selbständiges Arbeiten gar nicht erwünscht war und mein Aufgabengebiet nicht klar definiert wurde.
Nach drei Monaten wurde ich während der Probezeit gekündigt. Mein Ex-Chef meinte nun, er schreibt mir kein Zeugnis, weil das "während der Probezeit nicht üblich sei". Ich erhielt lediglich eine Arbeitsbestätigung mit EINEM Satz: "Frau xy war von xy bis xy in unserer Firma als Assistentin tätig."

Ist das wirklich üblich? Ist das denn gerechtfertigt? Ich mache mir Sorgen, dass künftige Firmen einen schlechten Eindruck erhalten bzw. ich mich kompliziert "rausreden" muss. Allerdings: Mein Chef war ja nicht zufrieden mit mir, wie sollte er mir dann ein gutes Arbeitszeugnis schreiben?

Ich danke Ihnen für eine Antwort.
MfG, Paula

Klaus Schiller

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Kein Recht auf Zeugnis bei Kündigung während Probezeit?
« Antwort #1 am: Februar 15, 2006, 14:41:18 Nachmittag »
Ich möchte Sie auf unsere Rubrik "Häufige Fragen" verweisen (http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php).

Hat man auch bei kurzer Anstellung Anspruch auf ein komplettes Zeugnis?
Arbeitnehmer haben selbst bei nur kurzfristiger Tätigkeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Arbeitgeber kann auch bei kurzer Beschäftigungsdauer kein qualifiziertes Zeugnis verweigern (Urteil des LAG Köln vom 30.03.2001, Az: 4 Sa 1485/00). Ein solches Zeugnis müsse Leistung und Führung des Arbeitnehmers beurteilen. Nur weil ein Arbeitnehmer lediglich wenige Wochen gearbeitet habe, sei eine Zeugniserteilung für den Arbeitgeber nicht unmöglich gewesen.

Zwar ist die Aussagekraft eines Zeugnisses bei einer nur dreimonatigen Beschäftigung sehr begrenzt, zumal die Zusammenarbeit dann offensichtlich nicht erfolgreich war. Ein klar erkennbar mangelhaftes Zeugnis wirkt in diesem Fall allerdings immer noch bedeutend unvorteilhafter als ein knappes, dennoch gutes oder befriedigendes Zeugnis mit einem glaubwürdigen Beendigungsgrund.  

Wenn Sie das Zeugnis von Experten entwerfen lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
 http://www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf2.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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