Autor Thema: Leistungsbewertung  (Gelesen 4256 mal)

myra

  • Gast
Leistungsbewertung
« am: Juni 12, 2007, 11:00:57 Vormittag »
Hallo!

Ich habe dieser Tage mein Arbeitszeugnis (1 1/2 Jahre als Büroangestellte) erhalten und bin ein bisschen
verunsichert u.a. bzgl. der Leistungsbeurteilung und kleinerer Mängel.
Der Titel "Arbeitszeugnis" ist auch falsch, oder?
Muss das Ausstellungsdatum identisch mit meinem Tag des Ausscheidens sein?
Welche Gesamtnote erhalten ich mit diesem Zeugnis?

Kann mir hier jemand helfen?
Vielen Dank!
Myra

Auszug aus meinem Zeugnis:
xx war für mich eine zuverlässige Mitarbeiterin, die Ihre übertragenen Aufgaben selbständig, zuverlässig
und mit sehr großer Gewissenhaftigkeit und Sachkenntnis stets zu meiner vollen Zufriedenheit
erledigte.
Ihr Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten (Reihenfolge in Ordnung?) war stets korrekt.
Sie wurde von allen Kunden immer als freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin geschätzt.
xx war jederzeit ehrlich und fleißig (habe ich was verbrochen?). Auch stressige Situationen bewältigte sie souverän.

xx scheidet auf eigenen Wunsch aus meiner Firma aus.

Ich wünsche xx auf Ihren weiteren Lebens- und Berufsweg alles Gute.

<Unterschrift>

student4.semester

  • Gast
Leistungsbewertung
« Antwort #1 am: Juni 12, 2007, 16:15:03 Nachmittag »
manchmal denke ich besonders die Arbeitgeber wissen nichts über den geheimcode von zeugnissen.  in Deinem steht auf der einen seite, dass Du von allen sehr geschätzt wurdest, auf der anderen seite beschreibt er nebensächlichkeiten, die negativ wirken. aber stressige situationen hast Du wider souverän bewältigt. frag doch nach, ob sie/er weiß, dass Dir das schaden kann...
vielleicht ist Dein ehemaliger arbeitgeber, sauer, dass Du ihn verlässt.
wenn Du ein gutes verhältnis zum schreiber des zeugnisses hast, dann sprich mit ihm über die formullierungen...

myra

  • Gast
Leistungsbewertung
« Antwort #2 am: Juni 13, 2007, 13:25:03 Nachmittag »
Vielen lieben Dank für Deine Hilfe!

Ich werde versuchen, ein besser formuliertes Zeugnis zu bekommen.
So im Argen sind wir ja doch nicht auseinander gegangen.

Also nochmals Dankeschön für Deine Hilfe

Myra

Maggy

  • Gast
Leistungsbewertung
« Antwort #3 am: Juni 14, 2007, 21:10:22 Nachmittag »
Zitat
Muss das Ausstellungsdatum identisch mit meinem Tag des Ausscheidens sein?

Ds sollte es sein. Eine verspätete Ausstellung sieht nach Streit (ums Zeugnis) aus , ein früheres Datum nach einer Freistellung.

Zitat
Welche Gesamtnote erhalten ich mit diesem Zeugnis?

Wenn ein Dank und Bedauern fehlen kann man ein Zeugnis eigentlich nur noch mit mangelhaft bewerten. Die Vorgesetzten sollten auch unbedingt von den Kollegen genannt sein! Auch stilistisch sehe ich einige Makel, z.B. "war eine zuverlässige Mitarbeiterin, die Ihre Aufgaben zuverlässig ... erledigte".


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