Autor Thema: mehr als 25 Jahre Berufstätigkeit in 2 Seiten - wie soll das gehen? 3. Seite ok?  (Gelesen 3009 mal)

namealterhase

  • Gast
Ich benötige dringend einen Ratschläg - wer kann mir helfen?
Ich soll einen eigenen Entwurf eines Endzeugnisses schreiben.

Kurze Randdaten:
Kündigung: betriebsbedingt
Firmenzugehörigkeit: über 25 Jahre

In der Fachliteratur wird durchwegs der Umfang eines Arbeitszeugnis auf 2 Seiten beschränkt.
Hier komme ich in die Bredouille, da sich ca. alle 3-5 Jahre mein Aufgabengebiet, die Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten grundlegend
änderten.
1)Ist in meinem speziellen Fall eine Abweichung von den obligatorischen 2 Seiten zulässig?

Und falls nein,
2) wo soll ich Abstriche vornehmen:
   a) Abteilung und Tätigkeitsbeschreibung
   b) Leistungsbeurteilung
   c) Verhaltensbeurteilung

3)Selbst wenn es mir gelänge alles in 2 Seiten "hinein zu quetschen", macht die Optik einer "Presswurst" eine positive Bewertung nicht wieder zu nichte?

4)Kann ich neben einen quasi "komprimierten" Endzeugnis auf die Erstellung ausführlicher Zwischenzeugnisse bestehen,  in welchen meine Verantwortlichkeiten und Arbeitsleistungen detaillierter aufgeführt werden.

Das wäre in meinem Fall nicht so schwierig, weil als Datenbasis meine Mitarbeitergespräche dienen könnten.
Das Manko ist nur, dass ich diese (da firmenintern) nicht in der Bewerbungssituation verwenden kann.

Bitte um Tipps!
 



Mike

  • Gast
Re: mehr als 25 Jahre Berufstätigkeit in 2 Seiten - wie soll das gehen? 3. Seite
« Antwort #1 am: März 10, 2008, 00:33:33 Vormittag »
25 Jahre, wow !!!

In der Fachliteratur wird durchwegs der Umfang eines Arbeitszeugnis auf 2 Seiten beschränkt.

Dann hast du möglicherweise die falsche Literatur, verlass dich nicht auf Arbeitnehmerratgeber im Taschenbuchformat, sondern nimm die Profi-Literatur, die auch Arbeitgeber verwenden. Die zwei Seiten gelten natürlich nicht für solch eine lange Beschäftigungszeit. Ein Abschlusszeugnis muss die gesamte Beschäftigungszeit berücksichtigen und bewerten, aber Zwischenzeugnisse könnten natürlich eine sehr sinnvolle Ergänzung sein.
Es klingt so als hättest du nie ein Zwischenzeugnis angefordert. Das wäre ungünstig, weil dann wirklich alles Wichtige aus zweieinhalb Jahrzehnten tatsächlich in das Endzeugnis gequetscht werden muss. Ob es jetzt noch Sinn macht, Zwischenzeugnisse auszustellen bzw. ob der Arbeitgeber jetzt überhaupt noch bereit dazu ist, weiß ich nicht. Es geht ja vor allem um die ersten 15 Jahre, also  die Zeit, die aus heutiger Sicht zu weit zurück liegt, um noch im Detail darauf einzugehen. Verlangenn kann man das nicht, die Zwischenzeugnisse müssten ja zurückdatiert werden, was nicht so hganz korrekt ist.

Abstriche solltest du also vor allem bei älteren Aufgaben machen, sie nur kurz umreißen, in ein, zwei Sätzen.  Vor allem, wenn sie für sie weitere Entwicklung nicht entscheidend waren. Abstriche im Leistungs- oder Verhaltensteil würden sich sehr nachteilig auswirken.

Ich würde dir unbedingt empfehlen, dich beraten zu lassen. Dem Zeugnis kommt im weiteren Berufslkeben eine sehr wichtige Bedeutung zu. Ich habe schin viele Eigenentwürfe gesehen, aber keiner hat mich überzeugt. Man hat immer an der ein oder anderen Stelle gemerkt, das der Aussteller die Arbeiotnehmerperspektive einnimmt. Bei arbeitszeugnis.de gibt es dafür den "Premiumservice" mit eingehender Beratung, siehe http://www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf2.php.
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