Autor Thema: nach Kündigung des AN wurde Zeugnis schlechter  (Gelesen 3536 mal)

Udo Müller

  • Gast
nach Kündigung des AN wurde Zeugnis schlechter
« am: Juni 28, 2008, 08:43:46 Vormittag »
Hallo zusammen,

ich war ca 5 Jahre als Administrator in einer Firma eingestellt, als ich aus verschiedenen Gründen unzufrieden wurde habe ich ein Zwischenzeugnis angefordert um mich damit zu bewerben.
In diesem steht: Seine Aufgaben erfüllte Herr Müller stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.
Zitat meines Chefs als mich persönlich dafür bei Ihm bedankte: '.. sie brauchen sich nicht zu bedanken, so etwas verdient man sich'

Mit viel Glück hatte ich dann auch bald schon einen neuen Arbeitsplatz gefunden und die Kündigung eingereicht, das super Zeugnis hat mir dabei geholfen.

Jetzt, 3 Monate nach dem Zwischenzeugnis, wurde mir mein richtiges Zeugnis ausgehändigt und siehe da: Überraschung!!
Seine Aufgaben erfüllte Herr Müller stets zu unserer vollen Zufriedenheit.
Das ist für mich eine Änderung zu meinen Ungunsten ohne Grund.
Darüber habe ich mich auch sehr geärgert. In den letzten 3 Monaten habe ich wirklich noch ein Projekt umgesetzt so wie es von mir verlangt wurde, ich war nur an einem Tag beim Arzt und meinen Nachfolger habe ich sogar in meinem Urlaub noch per Email eingearbeitet bzw unterstützt.

Ich verstehe wirklich nicht wie dieser Leistungsabfall begründet sein soll. Leider konnte ich telefonisch niemanden der Chefs erreichen.

Was haltet ihr davon? Ich tue mich schwer damit es so zu aktzeptieren, da ich wirklich gerade in den letzten 3 Monaten alles gegeben habe um sauber aus dem Unternehmen auszuscheiden.
Was kann ich unternehmen sofern sich mein ehem. Arbeitgeber weigert das Zeugnis so abzuändern, das es inhaltlich meinem Zwischenzeugnis entspricht?


Sprossel78

  • Gast
Re: nach Kündigung des AN wurde Zeugnis schlechter
« Antwort #1 am: Juni 28, 2008, 16:37:05 Nachmittag »
Zu solchen Grundsatzfragen findest du Urteile in der Urteilsdatenbank:

1. Der Arbeitgeber kann bei gleicher Beurteilungsgrundlage nicht seine im Zwischenzeugnis zum Ausdruck gekommenen Beurteilungen im Schlusszeugnis ändern; bei einem fünfjährigen Arbeitsverhältnis spricht eine Vermutung dafür, dass die Beurteilungsgrundlage die gleiche geblieben ist, wenn bei Abfassung des Schlusszeugnisses nur 10 Monate seit dem Zwischenzeugnis vergangen sind.

2. Der Grundsatz, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf bestimmte Zeugnisformulierungen hat, bezieht sich nur auf die formale Seite des Zeugnisses. Deshalb kann der Arbeitgeber dazu verurteilt werden, in das Schlusszeugnis die Formulierungen des Zwischenzeugnisses zu übernehmen, wenn seine Änderungsvorstellungen in Wahrheit Abweichungen in der Bewertung sind (z.B. nur "volle Zufriedenheit" statt "vollste Zufriedenheit"). Es macht keinen Unterschied, wenn der Autor des Zwischenzeugnisses für das Schlusszeugnis nicht mehr zur Verfügung steht, sofern er im Rahmen seiner Befugnisse gehandelt hat und den Arbeitgeber wirksam vertreten konnte." - LAG Köln 22.8.1997 - 11 Sa 235/97

udo müller

  • Gast
Re: nach Kündigung des AN wurde Zeugnis schlechter
« Antwort #2 am: Juni 28, 2008, 21:13:17 Nachmittag »
das ist mal eine super antwort!
besten dank!


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