Autor Thema: Richtige Formulierung bei Kündigung in der Probezeit  (Gelesen 6901 mal)

Budut

  • Gast
Richtige Formulierung bei Kündigung in der Probezeit
« am: März 15, 2009, 16:12:05 Nachmittag »
Hallo,

mir wurde zum Ende der Probezeit gekündigt. Auf meine Bitte um ein Zeugnis, mit dem ich mich jetzt schon bewerben kann, kam ein Zwischenzeugnis, in dem mein Arbeitsverhältnis als noch ungekündigt dargestellt wird. Dort steht, dass ich um ein Zwischenzeugnis am Ende der Probezeit gebeten hätte und am Ende wird die "Hoffnung auf weitere erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit" und das "vollste Vertrauen" der Firma ausgesprochen.
 
Nun frage ich mich, was idealerweise im Schlusszeugnis als Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehen muss, damit es mir weiterhin nicht schadet. Im gegenseitigen Einvernehmen? Oder auf meinen Wunsch? Worauf soll ich achten, damit ein - auf den ersten Blick gutes Zeugnis - auch mit dem richtigen Schluss versehen wird?

Und noch eine Frage: wie lange kann ich noch mein Zwischenzeugnis nutzen, aus dem die Kündigung noch nicht hervorgeht? Mit anderen Worten: wie lange kann ich bei Bewerbungen noch so tun als ob ich nicht gekündigt wäre?

Vielen Dank!
 

Demel

  • Gast
Re: Richtige Formulierung bei Kündigung in der Probezeit
« Antwort #1 am: März 18, 2009, 01:26:17 Vormittag »
Das beiderseitige Einvernehmen ist ein Hinweis auf einen Aufhebungsvertrag,  das macht also beim Ausscheiden zum Ende der Probezeit keinen Sinn. Die ideale Schlussformulierung ist immer "auf eigenen Wunsch". Aber dann solle es keine auffällige Lücke zum nächsten Beschäftigungsverhältnis geben, sonst fragt man sich, aufgrund welcher Probleme jemand kündigt, der keine neue Stelle hat. Das Zwischenzeugnis verliert auch dann nicht seine Gültigkeit, wenn die Beendigung schon beschlossen ist. Aber ab dem Tag der Beendigung wird ein potentieller neuer Arbeitgeber auch das Abschlusszeugnis sehen wollen. Was ganz anderes ist aber, was du bei Bewerbungen erzählst. Natürlich wirkt es besser, wenn man erzählen kann: "Ich hab zwar schon eine feste Stelle, aber diese freie Position hier bei Ihnen interessiert mich ganz besonders". Aber wenn das nicht stimmt, ist es die Frage, ob man eine neue Arbeit gleich mit einer Lüge beginnen will. Ich sebst würde lieber bei der Wahrheit bleiben.

Budut

  • Gast
Re: Richtige Formulierung bei Kündigung in der Probezeit
« Antwort #2 am: März 20, 2009, 22:38:41 Nachmittag »
Vielen Dank! Es heißt jetzt doch "im besten gegenseitigen Einvernehmen zum Ende der Probezeit". Unsinnig, aber ist halt so. Habe meinen "eigenen Wunsch" nicht riskiert reinschreiben zu lassen, weil ich tatsächlich noch keine neue Stelle habe und wer weiß, wie lange das noch dauert.

Zerbreche mir langsam den Kopf, was ich so Schönes erzählen kann in Vorstellungsgesprächen. Das Zeugnis klingt gut, die Kenner sagen, mindestens eine zwei, also wird sich jeder Arbeitgeber natürlich fragen, wieso ein gutes Zeugnis und doch Kündigung.

Hat jemand damit Ideen oder Erfahrung?



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