Autor Thema: Schwerbehinderung im Zeugnis erwähnen?  (Gelesen 6391 mal)

buero1979

  • Gast
Schwerbehinderung im Zeugnis erwähnen?
« am: März 15, 2007, 10:46:33 Vormittag »
Ich soll gerade ein Zeugnis für eine Kollegin schreiben, die unser Unternehmen verlassen hat.

Muss im Zeugnis mit vermerkt sein, dass sie einen Schwerbehindertenausweis hatte, also schwerbindert war???

gast

  • Gast
Schwerbehinderung im Zeugnis erwähnen?
« Antwort #1 am: März 15, 2007, 23:46:58 Nachmittag »
Das wäre zunächst mal die Frage: Handelt es sich um eine unübersehbare bzw. unheilbare Behinderung?! Wenn ja, dann könnte man im Zeugnis wohlwollend schreiben (zum Beispiel bei Rollstuhlfahrern): "Trotz ihrer eingeschränkten Beweglichkeit hat sie alle Aufgaben in hervorragender Qualität und absolut zuverlässig erledigt..."

Ansonsten gilt:
1) Eine Erkrankung darf im Zeugnis grundsätzlich nicht vermerkt werden, es dürfen nicht etwa Fehlzeiten wegen Krankheit zusammengezählt und kenntlich gemacht werden. Die Erwähnung entfällt auch dann, wenn die Krankheit den Kündigungsgrund bildet; denn der Kündigungsgrund wird ohnehin nicht angegeben, und eine Krankheit fällt nicht unter das Begriffspaar "Leistung und Führung". Hinweise auf eine Krankheit würden sie auch "verewigen" und dem Arbeitnehmer sein ganzes Berufsleben anhängen ohne Rücksicht auf mögliche Heilerfolge. Im übrigen bieten das Bundesseuchengesetz und das Arbeitsschutzrecht (z. B. Arbeitsstättenverordnung) in Verbindung mit Offenbarungspflichten bzw. ärztlicher Untersuchung bei der Einstellung die Möglichkeit, dass etwa Krankheiten mit Ansteckungsgefahr und Behinderungen festgestellt werden bzw. Vorsorge getroffen werden kann. Krankheitsbedingte Fehlzeiten werden nur dann unter "Dauer des Arbeitsverhältnisses" (ohne Hinweis auf die Krankheit) erwähnt, wenn sie außer Verhältnis zur tatsächlichen Arbeitsleistung stehen, wenn sie also etwa die Hälfte der gesamten Beschäftigungszeit ausmachen.

2) Zwar ist das Zeugnis - worauf nicht oft genug hingewiesen werden kann - kein Datenträger zur Übermittlung von sonstigen Informationen, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt hinausgehen, aber im Anhalt an den Grundgedanken des übergesetzlichen Notstandes (§ 34 StGB) sind Krankheiten und Behinderungen dann zu erwähnen, wenn eine akute Gefährdung Dritter ernsthaft zu befürchten ist. Dies ist bei der Epilepsie möglich, die besonders im technischen Bereich wegen der Unfallgefahr sehr belastend ist und zu empfindlichen Störungen im Betriebsablauf führen kann; es liegt auf der Hand, dass ein Arbeitgeber etwa aus dem Baugewerbe, der seine Arbeitnehmer auf Baustellen und auch auf Gerüsten einsetzt, ein berechtigtes Interesse an Information hat, ob einem solchen Einsatz ein Anfallsleiden entgegensteht. Nicht zu übersehen ist allerdings, dass eine Erwähnung im Zeugnis ein weiteres Fortkommen außerordentlich erschwert. In diesem Dilemma geht es, so hart es auch klingen mag, doch mehr um die Belange anderer Arbeitgeber und ihrer Belegschaften als um den Betroffenen in seinem schicksalhaften Zustand. Es lässt sich daher rechtfertigen, in einem qualifizierten Zeugnis eine solche Krankheit, so schonend wie nur möglich, zu erwähnen.

buero1979

  • Gast
Schwerbehinderung im Zeugnis erwähnen?
« Antwort #2 am: März 19, 2007, 12:02:16 Nachmittag »
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!!!  :D


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Lange Krankheit bei befristetem Arbeitsverhältnis / Schwerbehinderung

Begonnen von absolut-egal

1 Antworten
2690 Aufrufe
Letzter Beitrag August 17, 2010, 12:04:46 Nachmittag
von Maggy
xx
Übernahme von vorherigem Arbeitgeber im Zeugnis erwähnen

Begonnen von sebe

1 Antworten
2777 Aufrufe
Letzter Beitrag November 14, 2012, 15:05:35 Nachmittag
von Maggy
xx
Zeugnis - Teilzeit erwähnen ?

Begonnen von kuddelmuddel123

3 Antworten
11674 Aufrufe
Letzter Beitrag September 13, 2006, 02:01:48 Vormittag
von gast
xx
Bachelor/Mastertitel in Arbeitszeugnis erwähnen?

Begonnen von sunny

0 Antworten
2414 Aufrufe
Letzter Beitrag Juli 12, 2011, 14:00:35 Nachmittag
von sunny